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Geschrieben von Boris Janssen am 13. November 2015
Aktuell

Keine Angst: Kindergeld wird weiter gezahlt

Das Gerücht geistert durch die Elternwelt, ohne Steuer-ID werde ab Januar 2016 kein Kindergeld mehr gezahlt. Doch alles, was Eltern jetzt tun müssen, ist: Erst einmal gar nichts!

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Derzeit sorgen Meldungen für Unruhe, schon ab Januar 2016 werde kein Kindergeld mehr ausgezahlt, wenn der Familienkasse die Steueridentifikationsnummern des Kindes und des Kindergeld beziehenden Elternteils nicht vorliegen. Aber: Keine Panik!

Zwar stimmt es, dass laut Gesetz ab 01.01.2016 beide Steuer-Identifikationsnummern vorliegen müssen, weil der Staat eine versehentliche oder missbräuchliche Doppelauszahlung des Kindergeldes verhindern möchte. Aber selbst wenn die Nummern noch nicht angegeben worden sind, darf das laut Bundeszentralamt für Steuern noch das ganze Jahr 2016 über nachgeholt werden. Erst dann kann theoretisch das Kindergeld gestrichen und für 2016 sogar zurückgefordert werden.

 

Familienkasse meldet sich von selbst

Einige Konfusion herrscht nun in der Frage, was Kindergeld-Bezieher jetzt zu tun haben. Die Bundesagentur für Arbeit, zu der auch die Kindergeld auszahlende Familienkasse gehört, teilt es in einer Presseinformation vom 12.11.2015 mit: Nichts! Sollten die Nummern noch nicht, wie bei den meisten Kindern ab dem Jahrgang 2008 ohnehin schon, vorliegen, werde sich die Familienkasse von alleine bei den Betroffenen melden und nachfragen.

Wörtlich schreibt die Bundesagentur zum Thema:

„Die Besorgnis ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 01.01.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. So ist es aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen.

Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegt den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor.

Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt.“

(Die Original-Pressemitteilung finden Sie unter diesem externen Link.)

 

Also Durchatmen – und in Ruhe Laterne gehen, Plätzchenbacken und die nahende Adventszeit genießen.


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