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Donnerstag, 16. Juli 2026
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Geschrieben von PM des Kirchenkreises Harzer Land am 16. März 2014
Kirchen

Entscheidung über künftige Verteilung der Finanzen ist gefallen

Parlament des Kirchenkreises Harzer Land entschied über künftige Finanzzuweisungen. Neue Gleichstellungsbeauftragte Bianca Kaiser vorgestellt.

Von links: Ingrid Baum, Dr. Uwe Brinkmann, Superintendent Volkmar Keil, Christa Eulert, Michael Steinke, Martin Zymelka, Bianca Kaiser
Von links: Ingrid Baum, Dr. Uwe Brinkmann, Superintendent Volkmar Keil, Christa Eulert, Michael Steinke, Martin Zymelka, Bianca Kaiser


Der überarbeitete Entwurf für die künftige Verteilung der Finanzmittel an die Kirchengemeinden stand im Mittelpunkt der ersten Kirchenkreistagssitzung 2014 des Kirchenkreises Harzer Land am Freitag, dem 14.03.2014, im Martin-Luther-Haus in Herzberg. In Form eines Kurzreferates stellten sich auch die neue Gleichstellungsbeauftragte Bianca Kaiser sowie der Pädagogische Leiter des Kindergartenträgerverbandes, Martin Zymelka, vor.

Als Vorsitzender des Zuweisungsausschusses referierte Pastor Dr. Ing. Uwe Brinkmann noch einmal über das neue Modell. Dieses regelt die Verteilung der Gelder, die der Kirchenkreistag für die Gemeindefinanzierung bereitgestellt hat. Die Neuberechnung war notwendig geworden, da die Verteilungsschlüssel in den drei Vorgängerkirchenkreisen unterschiedlich waren und die Finanzmittel im neuen Kirchenkreis künftig nach einheitlichen Kriterien vergeben werden sollen. Bereits in der letzten Sitzung des Kirchenkreistages am 1.11.2013 stand das Zuweisungsmodell auf der Tagesordnung. Es wurde allerdings nicht verabschiedet, da die Kirchengemeinden um Prüfung und Würdigung des Entwurfes und gegebenenfalls Nachbesserung bis zum 15.01.2014 baten.

„An sechs Abenden fanden Gespräche mit 30 Kirchenvorständen statt, die allesamt sehr konstruktiv und ehrlich waren sowie viele neue Erkenntnisse lieferten“, berichtete der Vorsitzende des Zuweisungsausschusses. Die Ergebnisse wurden mit in den neuen Entwurf eingearbeitet. Unverändert sieht das neue Modell vor, dass 30.000 € vom Kirchenkreis für die Fahrtkosten der Pastorinnen und Pastoren, sowie 16.000 € für die Amtszimmerpauschalen aufgewendet werden. Für Kirchenkreisveranstaltungen sind 5.000 € eingeplant. Insgesamt entspricht dies einer Summe von 51.000 €, also etwa 4 %. Diese Regelungen treten ab 2015 in Kraft, die Aufwendungen werden direkt über den Kirchenkreis abgerechnet.
Für die SekretärInnenstunden bzw. Gemeindebüros, denen für die Organisation in den Kirchengemeinden eine immer höhere Bedeutung zukommt, sind 242.000 € vorgesehen. Die Kirchengemeinden erhalten einen Betrag in Höhe von 10.000 € pro Pfarrstelle zugewiesen, das sind etwa 10 Sekretärinnenstunden.

Eine Kirchengemeinde kann beim Kirchenkreis für besondere Belastungen oder Umstände eine regelmäßige Sonderzuweisung beantragen. Über die Höhe und die Berechtigung dieser Sonderzuweisung berät der Kirchenkreisvorstand und macht dem Kirchenkreistag einen Vorschlag, über den der Kirchenkreistag abzustimmen hat. Diese Regelungen treten 2017 in Kraft.
Der Grundbetrag für die übrige Gemeindefinanzierung wird ab 2017 nach folgendem Schlüssel errechnet: 40 % werden anhand der Gemeindegliederzahl der Kirchengemeinde und 60 % nach den Gebäuden. In den Folgejahren greift ein linearer Übergang jeweils für die Doppelhaushalte (ab 2019 bis 2025). „Es erfolgt demnach eine Umschichtung über acht Jahre, um sich nach und nach auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Zudem wird jeweils vor den Haushaltsplanberatungen eine regelmäßige Überprüfung durch den Kirchenkreisvorstand stattfinden“, erläuterte Dr. Uwe Brinkmann.
Für die Umsetzung der neuen Zuweisungskriterien ist also eine schrittweise Einführung bis ins Jahr 2025 geplant, um Härten für die Kirchengemeinden abzumildern, die größere Mindereinnahmen zu erwarten haben. Dem neuen Zuweisungsmodell wurde nach Beantwortung weiterer Fragen der Mitglieder des Kirchenkreistages sowie intensiver Diskussion bei einer Gegenstimme und sieben Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.

Im Anschluss befürwortete der Kirchenkreistag den Antrag aus dem Jugendausschuss zur Erstellung einer Übersicht der Aktivitäten im Bereich der Kinder-, Jugend-, Konfirmanden- und Kindergottesdienstarbeit auf Kirchenkreisebene. Zudem wurde dem Antrag des Diakonieausschusses zur Erarbeitung eines Konzeptes und einer Satzung für einen gemeinsamen Diakoniefonds im Kirchenkreis Harzer Land stattgegeben.

Anschließend stellten die neue Gleichstellungsbeauftragte für den Kirchenkreis Harzer Land, Bianca Kaiser, und der Pädagogische Leiter des Kindergartenträgerverbandes, Martin Zymelka, anhand von Kurzreferaten sich und ihre Aufgabenbereiche vor. In seinem Bericht vor dem Kirchenkreistag wies Superintendent Volkmar Keil abschließend auf personelle Veränderungen im Kirchenkreis hin: Für die Kirchengemeinden Lindau und Bildhausen konnte Harald Möhle als neuer Pastor begrüßt werden, in der St.-Pankratius-Kirchengemeinde in Hattorf wird sich Pastor Jörg Natho bei einem Einführungsgottesdienst am 23. März seiner neuen Gemeinde vorstellen. Zudem springt Pastor Klaus-Wilhelm Depker ab dem 16. März für den erkrankten Pastor Horst Reinecke in Osterode ein. Auch ein besonderes Ereignis steht kurz bevor: Am 4. Mai 2014 wird Pastor Dr. Seven in Scharzfeld in den Ruhestand verabschiedet. „Damit verlässt uns ein Pastor, der den Kirchenkreis Herzberg in verschiedener Weise stark geprägt hat“, betonte Superintendent Volkmar Keil. Scharzfeld bildet in Zukunft mit Pöhlde eine pfarramtliche Verbindung und Pastor Andreas Schmidt wird beide Gemeinden begleiten.
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