Geschrieben von Peter Bischof am 18. April 2021.
Allen Familien frühkindliche Bildung ermöglichen
SPD-Landtagsabgeordneter Karl Heinz Hausmann zur Debatte um die Novellierung des Kindertagesstättengesetz
Die Debatte um die Novellierung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes werde von einer hohen Emotionalität begleitet. Der Wunsch nach mehr Qualität in Krippen und KiTas sei verständlich und berechtigt, die teilweise pauschale Verurteilung des Gesetzentwurfes hingegen sei es nicht, sagt SPD-Landtagsabgeordneter Karl Heinz Hausmann.
Der Entwurf des NKiTaG sei ein Baustein von mehreren zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen. Für mehr Plätze, mehr Erzieherinnen und Erzieher sowie für mehr Qualitätsverbesserungen in Krippen, Kindergärten, Horten und in der Kindertagespflege stehen in diesem Jahr im niedersächsischen Haushalt 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden in den Folgejahren stetig weiter erhöht, sodass im Zeitraum bis 2024 insgesamt rund 6,3 Milliarden Euro in den frühkindlichen Bereich investiert werden.
„Der gelegentliche Vorwurf, es tue sich ‚in der frühkindlichen Bildung überhaupt nichts‘, ist damit nachweislich falsch. Zwischen 2015 und 2020 stieg die Anzahl der angebotenen Plätze in Kindertageseinrichtungen um fast 44.000 Plätze an. Die Anzahl der in der Kindertagesbetreuung tätigen dritten pädagogischen Fachkräfte wuchs in diesem Zeitraum um über 17.000 Personen. Das ist ein immenser Aufwuchs, der nur durch eine sehr große Kraftanstrengung aller Beteiligten erreicht werden konnte“, schildert Karl Heinz Hausmann.
Ein Platz für jedes Kind
Um der steigenden Nachfrage nach Kindertagesbetreuung nachkommen zu können, wurden in diesem Jahr weitere 64,4 Millionen Euro für Plätze in Krippen und 30 Millionen Euro für Plätze in Kindergärten bereitgestellt. „Damit wurden in dieser Legislaturperiode insgesamt annähernd 400 Millionen Euro für die Schaffung weiterer Plätze für unsere Kinder investiert. Für uns als SPD-Landtagsfraktion steht fest, dass jedes Kind, das einen Platz in Krippe oder KiTa haben möchte, einen Platz bekommen soll! Wir begrüßen die steigende Nachfrage nach Kindertagesbetreuung ausdrücklich und wollen allen Familien ermöglichen, frühkindliche Bildung wahrzunehmen.“
Vollständige Beitragsfreiheit
Zu Beginn der Legislaturperiode hat die SPD-geführte Landesregierung die vollständige Beitragsfreiheit für alle Kindergattenkinder umgesetzt. „Für uns als SPD-Fraktion gehört es zu unseren grundlegenden Überzeugungen, dass Bildung nicht vom Geldbeutel abhängen darf. Die Beitragsfreiheit ist nicht nur eine wichtige familienpolitische Maßnahme, sondern sichert auch Chancengleichheit“, betont der Landtagsabgeordnete weiterhin.
Gleichzeit hat das Land Niedersachsen auch in die Qualität der frühkindlichen Bildung investiert und den Personalschlüssel in Krippen- und Kindergartengruppen weiter verbessert. Seit dem 1. August 2020 trägt das Land die Personalausgaben für Drittkräfte in Krippengruppen mit mindestens elf Kindern ohne stundenweise Begrenzung zu 100 Prozent. Mit dieser vollständigen Einführung von dritten Kräften in Krippengruppen mit mehr als zehn belegten Plätzen wurde der quantitative Ausbau in Krippe durch einen umfangreichen qualitativen Ausbau begleitet.
Letzte Reform im Jahr 1993
Die letzte grundlegende Reform des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes fand im Jahr 1993 statt. Seitdem haben sich unsere Krippen und Kindertagesstätten zu einem Ort der frühkindlichen Bildung und einem wichtigen Bestandteil eines modernen Bildungssystems weiterentwickelt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums wird diese Entwicklung gesetzlich nachvollzogen
„Frühkindliche Bildung ist für uns ein klarer Schwerpunkt, den wir mit diesem Gesetzentwurf erstmals in dieser Deutlichkeit festschreiben und damit die große Bedeutung einer modernen frühkindlichen Bildung betonen.“
Positive Neuerungen
im neuen KitaG
Die enge Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen sowie die Vorbereitung der Kinder auf den Schulbesuch ist fortan ausdrücklich Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Eine gute Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Schulen des Primarbereichs erleichtert den Übergang der Kinder in den nächsten Bildungsabschnitt.
„Um den Anforderungen einer zunehmend diversen Gesellschaft gerecht zu werden, sorgen wir für mehr Fachkräfte in KiTa und legen auch den Grundstein für mehr Multiprofessionalität durch die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs.
Wir haben in Niedersachsen eine hochwertige Ausbildung, welche nicht angetastet wird. Wir erweitern aber die Möglichkeiten der Anrechnung von Ausbildungsinhalten anderer Ausbildungsgänge und erleichtern den Quereinstieg.“, erklärt Karl Heinz Hausmann weiter.
Jede offene Stelle in den Kitas besetzen
„Unser Ziel ist, dass jede offene Stelle in den KiTas auch besetzt werden muss. Das ist ein weiterer Schritt für gute Arbeitsbedingungen. Wir schaffen Sicherheit und Klarheit, indem wir die Struktur der Kindertagesstätten verbessern und sie an die Entwicklungen der realen Betreuungspraxis anpassen. Mit der Regelung einer peronellen Mindestausstattung und der Definition von Qualitätsanforderungen an die pädagogischen Kräfte auch für die Randzeiten (Früh- und Spätdienste), verbessern wir die Qualität in der KiTa über den gesamten Öffnungszeitraum.“
Einstieg in die dritte Kraft
Mit dem Gesetzentwurf werden zahlreiche Maßnahmen vom Niedersächsischen Kultusministerium gesetzlich verankert. Einen langfristigen Stufenplan zur dritten Kraft in Kindergärten werden wir als SPD-Landtagsfraktion mit eigenen Anträgen begleiten. Der Einstieg in die dritte Kraft ist mit der Richtlinie Qualität bereits erfolgt.
„Auch wenn sich einige Forderungen noch nicht im Gesetz wiederfinden, werden wir als SPD uns weiterhin täglich mit aller Kraft dafür einsetzen, die Bedingungen und Qualität in der Kinderbetreuung noch weiter zu verbessern. Dabei ist für uns wichtig, dass unsere Zusagen auch umsetzbar sind und wir unsere Versprechen einlösen können.“
„Wir werden uns im Rahmen der Beratungen zum KitaG für einen verbindlichen Stufenplan ab dem Jahr 2023 einsetzen. Dieser soll aufwachsend eine dritte Kraft in der KiTa-Gruppe festschreiben, genauso wie es auch schon 2015 für die Krippe festgeschrieben wurde. Um die dritte Kraft in Kitas wirklich gesetzlich festschreiben zu können, benötigen wir die Fortführung des Gute-Kita-Gesetzes durch den Bund. Diese Mittel sind derzeit bis zum 31. Juli 2023 befristet. Der Bund hat sich darauf verständigt, dass sich das Parlament der nächsten Legislaturperiode mit dem Gute-Kita-Gesetz und der Mittelverstetigung, die daraus folgen soll, befassen muss. Wir werden uns deshalb auch beim Niedersächsischen Finanzminister für die Bereitstellung von Mitteln einsetzen“, so Karl Heinz Hausmann abschließend.
