Geschrieben von Boris Janssen am 13. September 2016.
Wie wurden eigentlich die Ratssitze verteilt?
Nach Schließung der Wahllokale hatte für die Wahlhelfer die Arbeit erst angefangen: das Auszählen, Rechnen und Sortieren
So ein Kommunalwahlabend wie am Sonntag (11.09.2016) zieht sich ganz schön in die Länge. Das Wahlsystem sorgt für viel Zählerei, Rechnerei und Sortiererei, bis am Ende endlich feststeht, wer denn nun im neuen Kreistag oder Stadtrat sitzt. Eine wahre Denksportaufgabe für die WahlhelferInnen.
LauterNEUES erklärt, wieso der neue Rat der Stadt Bad Lauterberg sich nun wie folgt zusammensetzt (vorausgesetzt freilich, alle Gewählten nehmen ihr Mandat auch an):
CDU (6 Sitze)
Erik Cziesla (D), Matthias Körner (D), Susanne Kinne (D), Horst Tichy (D), Roland Stahl (D), Rolf Lange (L)
WgiR (5)
Volker Hahn (D), Frank Bode (D), Harald Liebau (D), Achim Sommerfeld (D), Fritz Vokuhl (L)
SPD (5)
Uwe Speit (D), Barbara Rien (D), Holger Thiesmeyer (D), Ingo Fiedler (L), Gudrun Teyke (L)
BI (2)
Klaus Richard Behling (D), Rainer Eckstein (L)
Grüne (1)
Dr. Reiner Schenk (D)
NPD (1)
Michael Triebel (L)
(D = direkt über erhaltene Stimmen; L = über Listenplatz)
Schritt 1 - Auszählung
Jede/r Wähler/in hat drei Stimmen, die sie oder er völlig frei auf die Listen und/oder KandidatInnen verteilen kann: Drei Stimmen für Kandidat XY. Oder drei Stimmen für die A-Liste. Oder eine Stimme für Kandidat Z von der B-Liste und zwei Stimmen für die C-Liste. Oder je eine Stimme für Kandidatin L von der D-Liste, für Kandidatin T von der E-Liste und für die F-Liste. Oder, oder, oder…
Für die Auszählenden ist also jeder Wahlschein eine potentielle Wundertüte, bis zu drei Kreuze sind irgendwo zu entdecken. Festgehalten werden müssen am Ende:
- die Zahl aller abgegebenen Stimmen
- die Zahl der Stimmen nur für eine bestimmte Liste
- die Zahl der Stimmen für eine/n bestimmte/n Kandidat/in
- die Gesamtzahl der Stimmen für eine bestimmte Liste einschließlich der Stimmen für alle KandidatInnen auf dieser Liste
Schritt 2 – Verteilung der Sitze auf Listen
Was jetzt passiert, erklärt die Landeswahlleiterin so: „Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben. Für die Sitzverteilung findet das nach dem Engländer Thomas Hare und dem deutschen Mathematikprofessor Horst Niemeyer benannte Proportionalverfahren Anwendung.“ Ja, nee, is‘ klar…
Also: Das mit der Personenwahl ist erst im nächsten Schritt wichtig. Verhältniswahl aber bedeutet, dass die Sitze im möglichst gleichen Verhältnis verteilt werden sollen, in dem auch die WählerInnen ihre Stimmen auf die Listen verteilt haben. Einfach gesagt: Wenn eine Liste doppelt so viele Stimmen bekommen hat wie eine andere, dann soll sie auch doppelt so viele Sitze bekommen. Weil das aber selten so schön glatt aufgeht, wurde das Hare/Niemeyer-Verfahren entwickelt, das möglichst gerecht sein soll. Es funktioniert so:
Für jede Liste wird die Zahl von Punkt 4 oben mit der Zahl der zu verteilenden Sitze malgenommen (in Bad Lauterberg sind das 20) und dann durch die Zahl aller abgegebenen Stimmen geteilt (bei dieser Wahl 14.685). Das sieht dann so aus:
CDU: 4.160 x 20 : 14.685 = 5,66
WgiR: 3.793 x 20 : 14.685 = 5,16
SPD: 3.619 x 20 : 14.685 = 4,92
BI: 1.329 x 20 : 14.685 = 1,81
Grüne: 642 x 20 : 14.685 = 0,87
NPD: 513 x 20 : 14.685 = 0,69
Linke: 365 x 20 : 14.685 = 0,49
FDP: 264 x 20 : 14.685 = 0,35
Jetzt wird aber nicht etwa einfach auf- und abgerundet, sondern es gibt zwei Vergaberunden:
1.) Verteilung nach ganzen Zahlen
Die Listen bekommen schon einmal die Sitze, die vor dem Komma stehen. Macht:
CDU: 5 / WgiR: 5 / SPD: 4 / BI: 1
Damit sind 15 Sitze vergeben und fünf noch übrig.
2.) Verteilung nach Bruchzahlen
Die letzten fünf Mandate werden jetzt einzeln an die höchsten Bruchzahlen nach dem Komma verteilt, also:
.,92 SPD / .,87 Grüne / .,81 BI / .,69 NPD / .,66 CDU
Damit sind die restlichen fünf Sitze vergeben, die anderen Listen gehen in dieser Runde leer aus. Theoretisch könnte eine Liste somit auch dann dicke Backen machen, wenn eine 5 oder mehr nach dem Komma stünde, wenn also hätte aufgerundet werden können.
Aus beiden Vergaberunden ergibt sich die endgültige Sitzverteilung:
CDU: 6 / WgiR: 5 / SPD: 5 / BI: 2 / Grüne 1 / NPD 1
Linke und FDP bekommen nichts vom Kuchen.
Schritt 3 – Verteilung der Sitze auf die KandidatInnen
Jetzt kommt das Komplizierteste: Die Sitze müssen noch mit KandidatInnen besetzt werden. Hier kommt die schon genannte Personenwahl ins Spiel. Natürlich will eine Liste mit der Reihenfolge ihrer KandidatInnen sicherstellen, dass für sie wichtige Leute auch tatsächlich in den Rat kommen. Anderseits sollen im Sinne der Wählerschaft auch gerade die Personen ein Mandat bekommen, die eben die meisten Wählerstimmen gesammelt haben – und das müssen ja nicht unbedingt dieselben sein. Deshalb wird ein Teil der Sitze nach Personenwahl (die meisten Stimmen), der andere nach Listenwahl (beste Listenplätze) verteilt.
Auch das Verhältnis von Personen- zu Listenwahl soll möglichst gerecht berücksichtigt werden. Deshalb kommt noch einmal Hare/Niemeyer zu Ehren. Das Verhältnis innerhalb jeder Liste wird mit dieser Formel bestimmt: Zahl der Stimmen für die bestimmte Liste mal die Zahl der Sitze für die Liste geteilt durch die Gesamtzahl der Stimmen für die bestimmte Liste einschließlich der Stimmen für alle KandidatInnen auf dieser Liste.
Am besten lässt sich das anhand der „Wählergruppe im Rat“ (WgiR) erklären. Deren Ergebnis lautete:
Name Stimmen / Listenplatz
Volker Hahn 1.006 / 1
Frank Bode 334 / 5
Harald Liebau 219 / 8
Achim Sommerfeld 214 / 3
Thorsten Ahlborn 197 / 10
Thorsten Müller 171 / 7
Michael Wienrich 168 / 13
Fritz Vokuhl 168 / 2
Christina Eichenberg 84 / 11
Werner Mattern 60 / 9
Julia Wiegand 58 / 4
Max Reister 44 / 6
Sabine Bode 44 / 14
Erwin Müller 31 / 12
Stimmen nur für die Liste 995
Gesamtzahl Stimmen 3.793
Für die WgiR ist also die Rechnung nach Hare/Niemeyer: 995 x 5 : 3.793 = 1,31
Damit wird ein Sitz nach Listenwahl besetzt, die anderen vier nach Personenwahl. Die Vergabe geht jetzt einigermaßen fix, weil man nur noch aus der Tabelle abzulesen braucht.
1.) Vergabe nach Personenwahl
Die vier Sitze gehen ganz einfach an die vier KandidatInnen, die die meisten Stimmen gesammelt haben, also an die ersten vier in der Tabelle.
Das sind Volker Hahn, Frank Bode, Harald Liebau und Achim Sommerfeld.
2.) Vergabe nach Listenwahl
Der letzte Sitz geht nun an denjenigen, der noch kein Mandat hat und auf der Liste am weitesten oben steht.
Das ist Fritz Vokuhl auf Listenplatz 2 (der Listenerste Volker Hahn hat sein Mandat ja eben schon bekommen).
Zufälligerweise sind bei CDU, SPD und BI die durch Listenplatz Gewählten auch gleichzeitig die, die nach Stimmenanteil als nächstes dran gewesen wären. Trotzdem kann der Unterschied ganz entscheidend sein – nämlich dann, wenn ein Nachrücker gebraucht werden sollte. Scheidet ein nach Personenwahl gewähltes Ratsmitglied aus, rückt der oder die nächste in der Personenwahl nach, bei einem nach Listenwahl gewähltem Ratsmitglied der oder die nächste auf der Liste. Sollte beispielsweise Volker Hahn ausscheiden, rückte für ihn Thorsten Ahlborn mit seinen fünftmeisten Stimmen nach. Würde Fritz Vokuhl ausscheiden, wäre dagegen Julia Wiegand an der Reihe – als Listenvierte nach Hahn, Vokuhl und Sommerfeld.
Tja, und das ist der Grund, warum das Ergebnis der Stadtratswahl am Sonntag erst kurz vor Mitternacht feststand.
