Geschrieben von Boris Janssen am 09. Juni 2014.
Beim Fahren mit Handy gefilmt: Frau liefert Videobeweis für eigene Unfallschuld
Weil sie während der Fahrt mit dem Handy filmte, hat eine Frau am Nachmittag des Pfingstmontag (09.06.2014) nicht nur einen Unfall verursacht, sondern auch gleich noch den Videobeweis für ihre Schuld mitgeliefert.
Gegen 16.45 Uhr missachtete sie das Stoppschild an der Abfahrt Barbis/Zoll der B 243 und stieß mit einem Motorrad zusammen. Der Motorradfahrer wurde bei dem Unfall leicht verletzt, am Zweirad entstand Sachschaden von mehr als 1000 Euro.
Nach ersten Ermittlungen und Zeugenaussagen am Unfallort war die Pkw-Fahrerin aus Polen ungebremst über die Haltelinie gefahren. Zeugen berichteten außerdem, Fahrerin und Beifahrerin hätten kurz vor dem Unfall mit ihren Handys hantiert und auch aus dem Auto gefilmt.
Daraufhin sichteten die Polizisten doch gleich mal die Videodateien – und siehe da: Der Unfallhergang war sowohl von der Fahrerin als auch von der Beifahrerin zufällig gefilmt worden.
Gegen die Fahrerin wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Während der Unfallaufnahme kam es an der Unfallstelle zu Verkehrsbehinderungen.
Handy am Steuer? Macht 60 Euro plus einen Punkt
Die Polizei weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es äußerst gefährlich werden kann, während der Fahrt am Handy rumzudaddeln. Deshalb wird seit dem 01.05.2014 auch nicht nur das reine Telefonieren mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet, sondern jegliche Bedienung, sei es nun Simsen, Whatsappen, Radio hören oder eben auch das Filmen. Und das, wie man sieht, aus gutem Grund.