Geschrieben von PM / Boris Janssen am 18. Juni 2016.
Zwei Mal Unfallflucht – ein Mal aufgeklärt
Am Freitag (17.06.2016) haben sich mal wieder zwei treffsichere Autofahrer in Unfallflucht geübt. Immerhin einer der beiden ist dank eines aufmerksamen Zeugen schnell geschnappt worden.
Der erste Fall ereignete sich gegen 11.30 Uhr auf dem Parkplatz am Schützenhaus in Barbis. Eine Barbiserin stellte ihren Hyundai ab und ging dann zum Einkaufen in den angrenzenden Edekamarkt. Als sie 20 Minuten später wieder herauskam, stellte sie einen größeren Sachschaden an der Fahrzeugfront ihres Wagens fest. Offensichtlich hatte ein noch unbekannter Autofahrer auf dem zu diesem Zeitpunkt fast leeren Parkplatz rangiert und war dabei gegen den geparkten Hyundai gestoßen. Der ist jetzt an der linken Fahrzeugfront beschädigt, der Schaden wird auf etwa 1.500 Euro geschätzt. Damit die Barbiserin nun nicht auf dem Schaden sitzen bleibt, hat die Polizei Bad Lauterberg die Ermittlungen aufgenommen und bittet mögliche Zeugen, sich unter Telefon 05524 / 96 30 zu melden.
Mehr Glück hatte ein Hotel in der Ritscherstraße, dessen Grundstückbegrenzung gegen 22 Uhr von einem Autofahrer bei Rangieren derangiert wurde. Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete das missglückte Wendemanöver und die anschließende Unfallflucht. Der Zeuge merkte sich das Kennzeichen, entdeckte das Auto später in der Nähe auf einem Parkplatz und rief die Polizei. Die stellte denn auch frische Unfallspuren am Wagen fest. Noch während der Unfallaufnahme erschien der 18-jährige Verursacher an seinem Auto. Gegen den jungen Fahrer wird nun ein Ermittlungsverfahren „hinsichtlich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ eingeleitet.
Unfallflucht kein Kavaliersdelikt
Die Polizei weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass so eine Verkehrsunfallflucht kein Kavaliersdelikt ist. Ein Strafverfahren kann Geldstrafe, Punkte in Flensburg sowie den Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot nach sich ziehen.