Geschrieben von Gordy/PM am 11. September 2017.
Flüchtige Täter nach Diebstahl gestellt – Amtsrichter ließ sie wieder laufen
Da fehlen einem die Worte ...
Ein aufmerksamer Polizeibeamter stellte am vergangenen Freitagabend (8.9.17) in seiner Freizeit einen PKW-Fahrer fest, der sich bei dem Anblick einer vermeintlichen Polizeikontrollstelle im Bereich Gieboldehausen auffallend verdächtig benahm. Er verfolgte den Opel Astra mit polnischem Kennzeichen bis in das Stadtgebiet von Herzberg und meldete zwischenzeitlich den Sachverhalt der Polizeileitstelle.
In der Osteroder Straße sollte der Fahrzeugführer des verdächtigen PKW durch eine Funkstreife des Polizeikommissariates Osterode kontrolliert werden. Der Fahrer des Opels missachtete die Anhaltezeichen der Polizeibeamten. Im Verlauf der weiteren Verfolgung wurde eine gefüllte Plastiktüte aus dem PKW geworfen. Wie sich später heraus stellte, enthielt diese 22 Druckerpatronen in Originalverpackungen im Wert von ca. 1200,-- Euro. Es entwickelte sich eine Verfolgungsfahrt durch das Herzberger Stadtgebiet, wobei der Verdächtige versuchte, den sich zeitweise auf gleicher Höhe befindlichen Streifenwagen zu rammen. Ein Zusammenstoß konnte durch die beherzte Gefahrenbremsung des Polizeibeamten zum Glück vermieden werden. Anschließend konnte der flüchtige Fahrzeugführer in der Hauptstraße gestoppt werden.
Es handelte sich um einen 31jährigen georgischen Staatsbürger. Neben ihm befand sich im Fahrzeug ein weiterer 30jähriger georgischer Mann. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen stand. Weiterhin fanden die Beamten im PKW eine kleine Menge Heroin, sowie BTM (Betäubungsmittel)-Utensilien vor. Zu den Fahrzeuginsassen lagen bereits polizeiliche Erkenntnisse wegen anderer Eigentumsdelikte vor. Beide Personen wurden vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die aufgefundenen Druckerpatronen zuvor aus einem Einkaufsmarkt im Bereich Göttingen entwendet worden waren.
Nach Beurteilung des zuständigen Amtsrichters des Amtsgerichtes Göttingen lagen keine ausreichenden Haftgründe (???) gegen die Verdächtigen vor. Daher wurden sie nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
