Geschrieben von Boris Janssen am 17. Mai 2013.
Fehlendes Landkreissiegel verrät Quad-Fahrer ohne Führerschein
Manche glauben ja, so ein Quad ist einfach nur ein Spielzeug. Dass die Polizei das durchaus anders sieht, hat ein 28-Jähriger am Donnerstagnachmittag (16.05.2013) erfahren, als er sich ein Strafverfahren wegen gleich mehrerer Vergehen einhandelte.
Gegen 16.30 Uhr fiel einer Polizeistreife auf der Hauptstraße an der Einmündung zur Scharzfelder Straße das Quad auf, weil an dessen Kennzeichen das Landkreissiegel fehlte. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Kennzeichen gar nicht für dieses Fahrzeug ausgegeben waren – das Quad war weder zugelassen, noch hatte es Versicherungsschutz. Mal ganz davon abgesehen, dass ein Quad nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführt werden darf, die der Fahrer natürlich nicht vorweisen konnte – er hat nämlich keine. Die Polizisten beendeten daher die Fahrt des Mannes an Ort und Stelle und leiteten dafür ein Strafverfahren gegen ihn ein.