Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 18. März 2019
Rechtsanspruch auf Wohngeld
Bewilligung nur auf Antrag – Beratung durch Kreisverwaltung
Steigende Mieten und Wohnkosten können für Menschen mit geringem bis mittlerem Einkommen zum Problem werden. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, der auch geltend gemacht werden sollte, teilt die Kreisverwaltung mit. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Rentner, Alleinerziehende oder Familien.
Das Wohngeld hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, vom Einkommen und von der Höhe der Miete beziehungsweise Hausbelastung ab. Zu beachten ist, dass Empfänger und Empfängerinnen von anderen Sozialleistungen grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn in der Leistung Unterkunftskosten enthalten sind. (Dies gilt aber nicht, wenn das errechnete Wohngeld höher wäre, als diese Sozialleistung, beispielsweise bei der Grundsicherung im Alter oder beim Arbeitslosengeld II.)
Eine weitere Ausnahme bilden Auszubildende oder Schüler, die gegebenenfalls einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder auf Berufsausbildungshilfe (BAB) haben. Jedoch kann im Einzelfall auch hier ein Wohngeldanspruch bestehen.
Familien, die Wohngeld erhalten, stehen zudem Leistungen der Bildung und Teilhabe zu. Ebenfalls gibt es Freibeträge, die vor allem den Alleinerziehenden zu Gute kommen.
Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt. Antragsformulare und Informationen gibt es auf der Website des Landkreises (externer Link). Zudem liegen Anträge in den Bürgerbüros der Gemeinden sowie in den Kreishäusern Osterode und Göttingen aus.
Landkreis bietet persönliche Beratung
Bei Bedarf an einer persönlichen Beratung stehen die Beschäftigten der Wohngeldstelle des Landkreises Göttingen zur Verfügung.
Servicezeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 13.30 bis 16 Uhr.
Kontaktdaten
Standort Osterode
Frau Gerig, Telefon 05522 / 960 - 42 54, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Krügener, Telefon 05522 / 960 - 42 83, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Mohr, Telefon 05522 / 960 - 42 93, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Rettstadt, Telefon 05522 / 960 - 42 91, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Standort Göttingen
Frau Barth, Telefon 0551 / 525 – 28 37, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Rickert, Telefon 0551 / 525 – 30 68, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Schubert, Telefon 0551 / 525 – 21 31, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
