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Donnerstag, 16. Juli 2026
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Geschrieben von PM am 12. März 2020
Region

Corona: Verfügung des Gesundheitsamtes

Rückkehrer aus Risikogebieten dürfen Einrichtungen im Landkreis Göttingen nicht betreten

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Die Fälle mit Covid-19-Infektionen von Menschen, die sich in einem Risikogebiet oder besonders betroffenem Gebiet aufgehalten haben und nach Deutschland zurückkehren, nehmen zu. Zum Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren lokalen Verbreitung des Virus hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen verfügt, dass Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus diesen Gebieten 14 Tage nach dem letzten dortigen Aufenthalt bestimmte Einrichtungen in Stadt und Landkreis Göttingen nicht betreten dürfen. Die entsprechend eingestuften Gebiete sind tagesaktuell auf der Webseite des staatlichen Robert-Koch-Instituts (externer Link) abrufbar.

Diese Maßnahmen dienen dazu, besonders anfällige Personengruppen zu schützen. Auch soll der Betrieb von medizinischen Einrichtungen gewährleistet bleiben.

 

Konkret betroffen sind:

Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen, Tagesbildungsstätten und Heime;

Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie Tageskliniken (ausgenommen sind Menschen, die einer medizinischen Behandlung bedürfen);

Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen;

Berufsschulen und Hochschulen und

Landesbildungszentren mit allen ihren Angeboten.

 

Diese Pflichten hat der Landkreis Göttingen im Amtsblatt Nr. 11 am heutigen Donnerstag, 12.03.2020, veröffentlicht. Sie treten am morgigen Freitag, 13.03.2020, in Kraft. Das vollständige Amtsblatt ist auf der Webseite des Landkreises veröffentlicht (Amtsblatt Nr.11/2020). Für das Gebiet der Stadt Göttingen gilt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Göttingen, die am morgigen Freitag erfolgt.

 

Bürgertelefon

Für Fragen der Bevölkerung rund um das Thema Coronavirus haben Stadt Göttingen und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet. Unter Telefon 0551 / 7075-100 ist das Bürgertelefon täglich, auch am Wochenende, von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr erreichbar. Medizinische Beratung findet dort nicht statt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen Betroffene sich zuerst telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden, bevor eine Praxis aufgesucht wird. Außerhalb der ärztlichen Sprechstundenzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung bundesweit telefonisch unter 116 117 erreichbar und gibt Auskunft über den nächstgelegenen Bereitschaftsdienst und das weitere Vorgehen. Der Notruf 112 soll nur bei medizinischen Notfällen (zum Beispiel bei unfallbedingten Verletzungen oder hohem Fieber) genutzt werden, um die Erreichbarkeit des Notrufs im Ernstfall zu gewährleisten.


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