Geschrieben von PM Stadt Göttingen Gesundheitsamt am 13. März 2020
Coronavirus: Einschränkungen im öffentlichen Leben
Welche Maßnahmen greifen ab wann? Eine Übersicht
Zum weiteren Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Coronavirus setzen Stadt und Landkreis Göttingen weitere Maßnahmen um. Sie sollen insbesondere Menschen schützen, die sehr anfällig für eine solche Infektion sind und bei denen eine Erkrankung an Covid-19 besonders schwer verlaufen kann. Dazu zählen vor allem ältere Menschen und Menschen mit einer chronischen Krankheit. „Uns ist bewusst, dass diese Maßnahmen bei sehr vielen Menschen in Göttingen und im Landkreis erheblich in den Alltag eingreifen“, sagt Göttingens Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler. Zugleich sieht er keine andere Option, das Risiko einer massiven Ausbreitung des Coronavirus und die Infektion von Menschen mit Covid-19 einzudämmen. „Die Maßnahmen sind unbedingt notwendig und sie sind angemessen. Wir nutzen alle Möglichkeiten, uns bestmöglich auf die weitere Entwicklung vorzubereiten“, bekräftigt Landrat Bernhard Reuter. Gemeinsam mit Oberbürgermeister Köhler bittet er um Verständnis für Maßnahmen, die das gesellschaftliche Leben für eine gewisse Zeit einschränken.
Petra Broistedt, Gesundheitsdezernentin und Leiterin des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse, appelliert an die Solidarität der Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen: „Wenn wir alle unseren Beitrag in dieser Ausnahmesituation leisten, erhöhen wir die Chance, der Herausforderung gut gewappnet zu begegnen.“ Ganz konkret empfiehlt die Dezernentin, das soziale Leben auf ein Minimum zu beschränken: „Sei es der runde Geburtstag, die Chorfreizeit oder das lang geplante Kleinkunstevent – verzichten Sie möglichst auf solche Anlässe und Zusammenkünfte von Menschen, die eine Virusübertragung erleichtern.“ Da das Coronavirus durch die Tröpfcheninfektion übertragen wird, verweist Petra Broistedt eindringlich darauf, dass bereits mit einfachen Maßnahmen wie einer gründlichen Händehygiene mit Wasser und Seife und das Einhalten der Hust- und Niesetikette viel erreicht werden kann.
Welche Maßnahmen greifen ab wann? Eine Übersicht:
Veranstaltungen
Das Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie den Kommunen im Land die Anweisung erteilt, dass Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besucher*innen beziehungsweise Teilnehmer*innen bis auf Weiteres abzusagen beziehungsweise dass Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchzuführen sind. Grund ist, dass nach der derzeitigen Erkenntnislage auf solchen Veranstaltungen effektive Maßnahmen zum Schutz aller Beteiligten vor einer Infektion mit Covid-19 nicht möglich sind.
Diese Anweisung ist für das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen bindend. Im Ergebnis bedeutet dies, dass in Stadt und Landkreis Göttingen ab sofort entsprechende Großveranstaltungen nicht mehr stattfinden dürfen.
Öffentliche Veranstaltungen mit 100 bis 1.000 erwarteten Besucher*innen beziehungsweise Teilnehmer*innen sind von Sonnabend, 14. März 2020, für zwei Wochen untersagt. Ab Sonnabend, 28. März 2020, gilt: Solche Veranstaltungen sind einer individuellen Einschätzung anhand der vom Robert Koch-Institut aufgestellten Maßstäbe zu unterziehen. Zu prüfen sind beispielsweise die Anzahl der Teilnehmenden und der Einzugsbereich der Gäste, die Zusammensetzung der Teilnehmenden, Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen oder Gebrechen sowie die Kontaktintensität der Teilnehmenden untereinander. Auch Aspekte des Veranstaltungsorts wie die Frage der Lüftung bei geschlossenen Räumen fallen in das Prüfschema. Die Durchführung einer solchen Veranstaltung muss zuvor mit dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen abgestimmt werden. Die Veranstaltung muss 96 Stunden vor Beginn an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gemeldet werden.
Sauna- und Badebetriebe, Fitnessstudios
Nach Auskunft des Niedersächsischen Gesundheitsamts ist die Nutzung von Schwimmbädern ohne Bedenken möglich. Saunabesuche hingegen sollten vermieden werden, da eine Übertragung des Virus nicht ausgeschlossen werden kann. Von Sauna-Besuchen wird aufgrund des erhöhten Übertragungsrisikos des Coronavirus grundsätzlich abgeraten. Fitnessstudios sollten eine regelmäßige Flächendesinfektion durchführen und die Geräte im Mindestabstand von einem Meter zueinander aufstellen.
Schulen und Kitas, Kinder- und Jugendhäuser
Auf Anweisung des Landes sind ab Montag, 16. März 2020, bis Sonnabend, 18. April 2020, sämtliche Schulen sowie Berufsschulen und Internate in Stadt und Landkreis Göttingen zu schließen. Davon betroffen sind beispielsweise auch Sportveranstaltungen, Theatervorführungen und Konzerte, die in der Schule aufgeführt werden sollen. Für Schüler*innen des aktuellen Abiturjahrgangs gilt dies bis einschließlich Dienstag, 14. April 2020. Von der Anweisung des Landes sind auch Schulfahrten und Schulveranstaltungen betroffen. Diese dürfen bis zum Ende des laufenden Schuljahres nicht durchgeführt werden.
Für Kinder der 1. bis zur 8. Klasse wird an den Schulen eine Notbetreuung in kleinen Gruppen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr gewährleistet. Ganztagsschulen können diesen Zeitraum ausdehnen. Die Verpflegung am Montag wird gewährleistet und im weiteren Verlauf dem Bedarf angepasst. Die Stadt empfiehlt Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung geben müssen, die jeweiligen Optionen direkt mit der Schule zu klären. Nach Maßgabe des Landes soll die Notbetreuung auf ein Minimum beschränkt werden und vor allem den Eltern offenstehen, die beruflich für den Erhalt der öffentlichen Sicherheit zuständig sind. Dies sind beispielsweise Beschäftigte im Gesundheitsbereich, der Polizei, der Feuerwehr und im Justizvollzug.
Gleiches gilt für Kitas. Auch sie schließen ab Montag, 16. März 2020, auch wird eine Notbetreuung wie an den Schulen organisiert. Die Stadt Göttingen wird ab Montag, 16. März 2020, nur noch für solche Kinder eine Betreuung anbieten, wenn beide Elternteile in den genannten kritischen Bereichen berufstätig sind. Für alle Kinder, die ab dem 16. März 2020 nicht mehr betreut werden, wird mit sofortiger Wirkung kein Betreuungsentgelt mehr erhoben.
Kinder- und Jugendhäuser der Stadt Göttingen werden ab Montag, 16. März 2020, bis auf weiteres geschlossen.
Bürgertelefon und Liveblog
Für Fragen der Bevölkerung rund um das Thema Coronavirus haben Stadt Göttingen und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet. Unter Telefon 0551 / 70 75 100 ist das Bürgertelefon täglich, auch am Wochenende, von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Medizinische Beratung findet dort nicht statt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen Betroffene sich zuerst telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden, bevor eine Praxis aufgesucht wird. Außerhalb der ärztlichen Sprechstundenzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung bundesweit telefonisch unter 116 117 erreichbar und gibt Auskunft über den nächstgelegenen Bereitschaftsdienst und das weitere Vorgehen. Der Notruf 112 soll nur bei medizinischen Notfällen (zum Beispiel bei unfallbedingten Verletzungen oder hohem Fieber) genutzt werden, um die Erreichbarkeit des Notrufs im Ernstfall zu gewährleisten.
Unter www.goettingen.de/corona (externer Link) informiert die Stadt in einem Liveblog fortlaufend über das aktuelle Geschehen. Dort sind auch weitere Informationen, beispielsweise in Fremdsprachen oder in Leichter Sprache, für die Bevölkerung abrufbar.
Die jeweiligen Verfügungen wurden – soweit rechtlich erforderlich – in Amtsblättern der Stadt Göttingen bekanntgegeben und am 13. März 2020 veröffentlicht. Die Amtsblätter sind kostenlos im Info-Büro im Neuen Rathaus, in der Tourist-Info am Markt 8 sowie in den Verwaltungsstellen Geismar, Grone und Weende erhältlich, solange der Vorrat reicht. Die vollständigen Amtsblätter mit allen Inhalten stehen auf der städtischen Website als Download bereit.
