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Donnerstag, 16. Juli 2026
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Geschrieben von PM Stadt Göttingen am 07. April 2020
Region

Corona-Update: jetzt 370 bestätigte Infektionen in Stadt und Landkreis Göttingen

Mund-Nasen-Schutz ab morgen Pflicht in Pflegeeinrichtungen

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Wie der Landkreis am Dienstag (07.04.20) mitteilte, liegt inzwischen bei 370 Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen eine bestätigte Infektion mit dem neuartigen Coronavirus vor. Davon leben 102 in der Stadt Göttingen, 268 im Landkreis. Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis wurden bislang außerdem zehn Personen gemeldet, die infolge einer Erkrankung an Covid-19 verstorben sind, acht aus dem Landkreis, zwei aus der Stadt Göttingen. 61 Personen sind inzwischen genesen.

Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes betroffen

Unter den positiv getesteten Personen befindet sich auch eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamts für Stadt und Landkreis Göttingen. 25 weitere Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamts gelten als Kontaktpersonen 1. Grades – für sie besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie selbst infiziert wurden. Um das Gesundheitsamt in der derzeitigen Lage arbeitsfähig zu halten, hat sich die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) sofort bereit erklärt, die Kontaktpersonen ebenfalls auf das Coronavirus zu testen. Die Tests beginnen am Mittwoch, 8. April 2020, und sollen dazu beitragen, dass sich das Virus nicht weiter innerhalb der Belegschaft ausbreitet und eine Quarantäne nur in tatsächlich positiv getesteten Fällen auszusprechen ist. Petra Broistedt, Dezernentin und Leiterin des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse bei der Stadt Göttingen, drückte der UMG ihren herzlichen Dank für diese Soforthilfe aus.

Neue Allgemeinverfügung für Krankenhäuser und Heime

Der Landkreis Göttingen hat außerdem im Amtsblatt Nr. 22 die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes zur Ausweitung der kontaktreduzierenden Maßnahmen für Krankenhäuser, Heime und Formen betreuten Wohnens veröffentlicht. Neben den bestehenden Besuchs- und Betretungsverboten wird unter anderem die Verpflichtung neu eingeführt, dass Beschäftigte in den Einrichtungen eine Mund-Nasen-Maske zu tragen haben, wenn sie mit anderen Personen in Kontakt treten. Das gilt auch für zugelassene Besucher*innen wie Ärztinnen und Ärzte oder pflegende Personen, die mit einer Mund-Nasen-Maske ausgestattet sein müssen. Die Allgemeinverfügung wird am morgigen Mittwoch gültig und gilt bis einschließlich 18.04.2020. Eine Verlängerung ist möglich.

Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen seinen Erlass zur Beschränkung sozialer Kontakte konkretisiert. So wurde unter anderem das Verbot von Besuchen Dritter in der eigenen Wohnung, die nur in sehr engen Konstella- tionen möglich waren und beispielsweise engste Familienangehörige betraf, gestrichen. Die Begrenzung der Teilnahme an Hochzeiten und Beerdigungen bezieht sich nun an der Personenzahl (maximal 10 Personen), nicht mehr auf den Verwandtschaftsgrad. Die übrigen Beschränkungen hingegen bleiben bestehen und werden lediglich angepasst. Die Verordnung ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt am morgigen Mittwoch in Kraft und gilt zunächst bis zum 19.04.2020.

Dieser Beitrag in arabischer Sprache: تحديث كورونا: الآن لدنيا 370 إصابة مؤكدة في مدينة غوتينغن وفي البلدات التابعة لها

Dieser Beitrag in persischer Sprache: به روز رسانی Corona: در حال حاضر ، 370 عفونت تایید شده در گوتینگن و شهرهای آن وجود دارد

 


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