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Donnerstag, 16. Juli 2026
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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 11. April 2020
Region

Corona-Update: jetzt 493 bestätigte Fälle in Stadt und Landkreis Göttingen

15 Senioren- und Pflegeheime betroffen, davon 13 im Altkreis Osterode

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Nach aktuellem Stand (Samstag, 11.04.2020) sind 493 Frauen und Männer von einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in Stadt und Landkreis Göttingen betroffen. 129 der Infizierten leben in der Stadt Göttingen, 364 im weiteren Kreisgebiet. Im Altkreis Osterode (Städte Osterode am Harz, Bad Lauterberg im Harz, Herzberg am Harz und Bad Sachsa sowie Samtgemeinde Hattorf am Harz und Gemeinden Bad Grund (Harz) und Walkenried) gibt es aktuell 285 Fälle.   Die Zahl der dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis gemeldeten Todesfälle liegt bei 14 Personen, die infolge einer Erkrankung an Covid-19 verstorben sind, zwölf aus dem Landkreis, zwei aus der Stadt Göttingen. 95 Personen sind inzwischen genesen.

Vor einer Woche hatte die Gesamtzahl der bestätigten Fälle noch bei 305 gelegen, davon 177 aus dem Altkreis Osterode.

15 von 55 Heimen sind betroffen

Auffällig ist die rapide Zunahme von Verdachtsfällen und bestätigten Covid-19- Infektionen in Senioren- und Pflegeheimen im Kreisgebiet. Waren anfangs nur wenige Einrichtungen betroffen, ist deren Zahl innerhalb kurzer Zeit auf aktuell 15 gestiegen (ohne Stadt Göttingen, Stand: 10.04.2020). Davon liegen 13 im Gebiet des Altkreises Osterode.

„Wir sehen das mit großer Sorge“, sagt Marlies Dornieden, Leiterin des Stabes Covid-19 des Landkreises. „Deshalb haben wir im Krisenstab schon früh einen Schwerpunkt gesetzt: Anordnung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen, Unterstützung mit Material, Beratung, Schulung bis hin zum kompletten Austausch von Personal bei einzelnen Ausrichtungen“, macht sie deutlich.

Die Mehrzahl der rund 55 Heime im Kreisgebiet weist keinen bestätigten Covid-19-Fall auf. Bei den genannten 15 ist das Spektrum der Betroffenheit breit. Es reicht von mehreren erkrankten Bewohner*innen und infizierten Beschäftigten; über vereinzelte Fälle in einer der beiden Personengruppen; bis hin zu lediglich Verdachtsfällen oder auch nur der Einstufung als Kontaktpersonen, bei denen allenfalls eine vorsorgliche, freiwillige Isolation ansteht. Diese vergleichsweise geringe Betroffenheit ist, mit Blick auf die Fallzahlen, wiederum für die überwiegende Zahl der 15 Einrichtungen festzustellen. Hier greifen die geltenden Schutzmaßnahmen.

Einzelne Heime haben jedoch mit einer hohen Zahl bestätigter Infektionen zu kämpfen. Sie bekommen massive Unterstützung von Krisenstab und Gesundheitsamt. Die Schutzmaßnahmen wurden für alle Einrichtungen durch eine Allgemeinverfügung zu kontaktreduzierenden Maßnahmen zuletzt am 07.04.2020 deutlich verschärft. Die konkret betroffenen Einrichtungen werden vom Krisenstab zusätzlich

-        mit Schutzausstattung versorgt;

-        bei ihren Maßnahmen unterstützt (Separierung erkrankter und nicht betroffener Bewohner*innen, bis hin zu Umzügen in den Gebäuden; verstärkte Reinigung; ärztliche Versorgung der Bewohner*innen etc.);

-        soweit erforderlich durch Verfügungen des Gesundheitsamtes (beispielsweise zur Separierung der Bewohner*innen) in ihren Bemühungen bestärkt;

-        bei der Herauslösung der Pflegekräfte aus ihrer Tätigkeit begleitet, teilweise wird Ersatzpersonal organisiert bis hin zum kompletten Austausch der Belegschaft;

-        bei der Versorgung der Bewohner*innen unterstützt, beispielsweise durch Vermittlung von Küchenpersonal und Reinigungskräften;

-        zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie beim Umgang mit erkrankten Bewohner*innen beraten und geschult;

-        bei der Information der Öffentlichkeit beraten und gegebenenfalls unterstützt.

Nicht zuletzt werden Bewohner*innen und Beschäftigte dieser Senioren- und Pflegeheime mit Priorität und umfassend auf eine Covid-19-Infektion getestet. Das ermöglicht die Feststellung der tatsächlichen Betroffenheit, die schnelle Hilfe für Infizierte, gezielte Schutzmaßnahmen für Nicht-Infizierte und damit die Unterbrechung von Infektionsketten. Nebeneffekt ist der Anstieg der Fallzahlen, weil Infektionen bestätigt werden, die ansonsten gegebenenfalls nicht registriert worden wären. Das ist für eine transparente Bestandsaufnahme aber gewollt und wichtig.

„Es trifft die Verletzlichsten der Gesellschaft“, bringt es Kreisrätin Dornieden auf den Punkt: „In den Einrichtungen wird alles Menschenmögliche getan, um den Kranken zu helfen und die Gesunden zu schützen. Die Heimleitungen und die Beschäftigten stehen in vorderster Front im Kampf gegen die Pandemie. Das ist eine große Verantwortung und sie leisten Großartiges. Krisenstab und Gesundheitsamt stehen an ihrer Seite und tun alles, was in unserer Macht steht, sie dabei zu unterstützen“, führt Kreisrätin Dornieden aus.

 
Allgemeine Hinweise zum Thema Coronavirus:

Für Fragen und Hinweise zum Thema Coronavirus haben Stadt und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet: Telefon 0551 70 75-100. Es ist von Montag bis Sonntag täglich von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. An den Osterfeiertagen (bis Ostermontag) ist das Bürgertelefon eingeschränkt, täglich von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr, erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin / zum Hausarzt.

Bei Verdacht auf eine Infektion wenden sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt.

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