Geschrieben von PM Landkreis Göttingen/ski am 20. April 2020
Corona-Update: weiterhin 702 bestätigte Fälle
Verschiebung in der Zuordnung: Bad Lauterberg hat jetzt 61 Fälle
Erstmals vermeldet das Gesundheitsamt Göttingen keine Steigerung - das dürfte aber wohl eher verwaltungstechnische Gründe haben, als auf einen echten Stillstand des Infektionsgeschehns mit Sars-CoV2 hinzudeuten. Nach aktuellem Stand sind unverändert 702 Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus im Landkreis zu verzeichnen. Nach einer Überprüfung der Daten gibt es jedoch Verschiebung bei der regionalen Zuordnung der Fälle. So sind von den in der Stadt Göttingen gemeldeten Personen 158 betroffen, 544 Fälle sind es im weiteren Kreisgebiet. In Bad Lauterberg werden jetzt 61 Fälle angegeben (statt 60). Die Zahl der dem Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis gemeldeten Todesfälle in Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 liegt bei unverändert bei 34 Personen. Einen Anstieg auf 240 gab es bei der Zahl der genesenen Personen. Damit sind aktuell 428 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Die Aufschlüsselung nach Städten und Gemeinden auf verbesserter Datenbasis (in alphabetischer Reihenfolge): Flecken Adelebsen 6; Gemeinde Bad Grund (Harz) 43; Stadt Bad Lauterberg im Harz 61; Flecken Bovenden 7; Stadt Bad Sachsa 47; Samtgemeinde Dransfeld 13; Stadt Duderstadt 23; Gemeinde Friedland 2; Gemeinde Gleichen 6; Samtgemeinde Gieboldehausen 17; Stadt Hann. Münden 14; Samtgemeinde Hattorf am Harz und Stadt Herzberg am Harz zusammen 210; Stadt Osterode am Harz 78; Gemeinde Rosdorf 8; Samtgemeinde Radolfshausen 2; Gemeinde Staufenberg 5; Gemeinde Walkenried 2.
Die gemeinsame Darstellung der Stadt Herzberg und der Samtgemeinde Hattorf ist nach wie vor technisch bedingt. Kriterium für die Zuordnung der Fälle ist die Postleitzahl. Diese ist bei zwei zur Samtgemeinde Hattorf gehörenden Gemeinden (Elbingerode und Hörden) identisch mit derjenigen der Stadt Herzberg. Das verhindert eine detaillierte Darstellung. Die Stadt Herzberg ist stärker betroffen als die Samtgemeinde Hattorf.
Die jeweils aktuellen Fallzahlen werden täglich veröffentlicht. Dies erfolgt im Wechsel durch die Stadt Göttingen und den Landkreis Göttingen. Hintergrund ist die gemeinsame Trägerschaft für das Gesundheitsamt. Mit der Veröffentlichung ist jeweils nachmittags zu rechnen.
Allgemeinverfügung: Krankenhäuser müssen Entlassungen abstimmen; Beschäftigte müssen Mund-Nasen-Schutz tragen
Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat die Allgemeinverfügung für Krankenhäuser und Heime zum Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus‘ aktualisiert. Bisherige Regeln werden zusammengefasst und auf die vom Land Niedersachsen erlassene Verordnung abgestimmt. Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes konkretisiert die Landesverordnung in zwei Punkten: Erstens werden Betreiber von Krankenhäusern verpflichtet, die Entlassung von Patientinnen und Patienten vorab mit der Heimaufsicht abzustimmen. Zweitens müssen Betreiber von Krankenhäusern und Heimen Sorge tragen, dass Beschäftigte einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie mit zu betreuenden Personen in Kontakt kommen. Sie bekräftigt zudem die Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen für Reiserückkehrende aus Risikogebieten. Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Nr. 26 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 18.