.

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung von LauterNEUES erklären Sie sich damit einverstanden.

Donnerstag, 16. Juli 2026
Login



Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 06. Mai 2020
Region

Corona-Update: jetzt 807 bestätigte Infektionen in Stadt und Landkreis Göttingen

Anstieg um 5 Fälle; Zahl der aktuell Infizierten dennoch gesunken

corona-4916954_1920.jpg

Der Landkreis Göttingen teilt die Fallzahlen zum 06. Mai mit: aktuell sind 152 Personen in Stadt und Landkreis Göttingen am neuartigen Coronavirus erkrankt, 7 weniger als am Vortag. Die Gesamtzahl der bestätigten Infizierten steigt um fünf und liegt nun bei 807, davon sind 165 in der Stadt Göttingen gemeldet, 642 im Landkreis. 590 Personen sind inzwischen wieder von der Infektion genesen, 9 mehr als am Vortag.

Es besteht unverändert ein Infektionsrisiko mit dem gefährlichen Virus. In Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 ist dem Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen 3 weitere Todesfälle gemeldet, damit sind 65 Verstorbene zu verzeichnen.

Die Fallzahlen in den Städten und Gemeinden (Gesamtzahl Infizierte / aktuell Erkrankte):

Flecken Adelebsen (6 / 3)

Gemeinde Bad Grund (Harz) (45 / 8)

Stadt Bad Lauterberg im Harz (78 / 15)

Stadt Bad Sachsa (74 / 20)

Flecken Bovenden (7 / 2)

Samtgemeinde Dransfeld (12 / 1)

Stadt Duderstadt (24 / 4)

Gemeinde Friedland (2 / 1)

Samtgemeinde Gieboldehausen (19 / 6)

Gemeinde Gleichen (6 / 0)

Stadt Göttingen (165 / 25)

Stadt Hann. Münden (16 / 2)

Samtgemeinde Hattorf am Harz (42 / 8)

Stadt Herzberg am Harz (202 / 30)

Stadt Osterode am Harz (91 / 25)

Samtgemeinde Radolfshausen (2 / 0)

Gemeinde Rosdorf (7 / 0)

Gemeinde Staufenberg (5 / 1)

Gemeinde Walkenried (4 / 1)


Prinzipien der Kontaktbeschränkungen unverändert

Mit der heute in Kraft getretenen Novelle der Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wurden Lockerungen der Schutzmaßnahmen wirksam. Dabei bleiben die wesentlichen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln unverändert in Kraft. Das heißt insbesondere:

·         physische Kontakte zu anderen Menschen als den Mitgliedern des eigenen Haushalts sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren;

·         Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird;

·         Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind grundsätzlich auf zwei Personen beschränkt.

Ausnahmen oder Bedingungen, unter denen von diesen Prinzipien abgewichen werden kann, sind in der Landesverordnung ausdrücklich definiert und wurden nun mit der Novelle ausgeweitet. Die gesellige Runde in der Gaststätte oder das Fußballspiel auf dem Sportplatz bleiben aber vorerst untersagt.

Die Novelle der Landesverordnung erfordert auch die Verlängerung der Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen, mit der die Landesverordnungen ergänzt werden. Dies sind die Verfügungen zur Maskenpflicht und für Krankenhäuser und Heime. Sie gelten nun bis zunächst den 03.06.2020. Dabei werden zugleich geringfügige Veränderungen umgesetzt. Die aktuellen Allgemeinverfügungen sind veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 31 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen  Nr. 22. Die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer vom 12.03.2020 wird aufgehoben, sie ist durch die Landesverordnung hinfällig.

Dieser Beitrag in persischer Sprache: به روز رسانی Corona: اکنون 807 عفونت تایید شده در گوتینگن و مناطق آن داریم

Dieser Beitrag in arabischer Sprache: تحديث كورونا:لدينا الآن 807 إصابة مؤكدة في غوتينغن والمناطق التابعة لها

 


.................................................................................................................................................

Bild der Woche