Geschrieben von PM Niedersächsisches Gesundheitsministerium am 15. Juli 2020
Helios Klinik Herzberg erhält Zuschlag von 400.000 Euro
Wohnortnahe und flächendeckende Versorgung soll gesichert werden
Mit zusätzlich 400.000 Euro kann die Helios-Klinik in Herzberg im nächsten Jahr rechnen. „Sie erfüllt die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses für einen Zuschlag, um die stationäre Versorgung der Bevölkerung auf dem Land abzusichern“, freut sich Karl Heinz Hausmann, SPD-Landtagsabgeordneter.
Insgesamt werden so rund 50 Millionen Euro an bundesweit 121 Krankenhäuser verteilt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt und setzen damit einen jährlichen gesetzlichen Auftrag um.
Menschen auf dem Land profitieren
„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine flächendeckende und gut funktionierende Krankenhausversorgung ist. Die Sicherstellungszuschläge leisten dabei einen Beitrag, die notwendigen Vorhaltungen zu finanzieren und müssen zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Dazu ergänzt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Von unserer Entscheidung profitieren viele Menschen auf dem Land ganz direkt. Sie werden ein Krankenhaus für die Grundversorgung in ihrer Nähe haben, das auf jeden Fall die Abteilungen Innere Medizin sowie Chirurgie und Geburtshilfe bereitstellt. Die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung ist und bleibt für uns zentral.“
Gesetzliche Grundlage
Seit 2020 sollen bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung in Höhe von 400.000 Euro pro Krankenhaus erhalten. Berücksichtigt werden dabei sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten. Der Zuschlag für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben.
