Geschrieben von PM Landkreis Göttingen / ski am 30. Dezember 2020
Silvester (größtenteils) ohne Feuerwerk und Geböller
In manchen Bereichen des Landkreises wurde ein explizites Böllerverbot verhängt
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist dieses Jahr untersagt, ein landesweites Böllerverbot wurde gerichtlich jedoch gekippt. Der Landkreis Göttingen hat darauf reagiert und in bestimmten gefährdeten Bereichen, in denen es in der Vergangenheit offenbar zu Vorfällen gekommen war, ein lokales Böllerverbot verhängt.
Kein Böllerverbot in Bad Lauterberg - aber ein Appell
Es gilt in Teilbereichen von einzelnen Gemeinden des Landkreises von Donnerstag, 31. Dezember 2020, bis Freitag, 1. Januar 2021 ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten. Bad Lauterberg ist nicht vom Böllerverbot betroffen. Bürgermeister Dr. Thomas Gans appelliert dennoch an die Bürger, darauf zu verzichten oder zumindest besondere Vorsicht walten zu lassen: "Es geht nicht darum, jemandem den Spaß zu verderben, aber wir wollen zum einen Infektionen verhindern, zum anderen die Krankenhäuser, Feuerwehren und Rettungsdienste in dieser Situation nicht mit weiteren Einsätzen belasten. Wer gar nicht darauf verzichten kann, noch Altbestände an Feuerwerk zu verböllern, den bitte ich darum, dies im privaten Bereich und nicht auf öffentlichen Plätzen zu tun - und Menschenansammlungen zu vermeiden."
Geregelt ist das sogenannte Böllerverbot im Amtsblatt Nr. 60 der Stadt Göttingen, das das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen am 29. Dezember 2020 veröffentlicht hat. Das Verbot soll dazu beitragen, dass ein unkontrollierbares Infektionsgeschehen durch größere Menschenansammlungen auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verhindert und das Gesundheitssystem durch die typischen Verletzungen durch Feuerwerkskörper zusätzlich belastet wird.
Auch die Brandgefahr wird dadurch reduziert. Schon in der Vergangenheit galt beispielsweise ein Verbot in der historischen Osteroder Altstadt, nachdem dort in der Silvesternacht 1998/1999 ein Großbrand durch Feuerwerkskörper ausgelöst worden war. Zudem werden sich viele Tierbesitzer freuen, für deren Haustiere die Knallerei vor allem großen Stress bedeutet.
In folgenden Städten und Gemeinden ist das Böllern an Silvester und Neujahr verboten:
Duderstadt
Der Bereich innerhalb der Wallanlagen der Stadt Duderstadt auf Straßen, Wegen und Plätzen und in den Kreuzungsbereichen an den Stadteingängen wie Bahnhofstraße, Neutorstraße, Obertorstraße, Steintorstraße und Westertorstraße
Hann. Münden
Auf dem Rattwerder
Unterer Tanzwerder
Stadt Herzberg am Harz
Der Bereich der Fußgängerzone und alle direkt angrenzenden Parkplätze
Rundweg um den Juessee einschließlich „Skaterplatz“
Alle zugehörigen Parkplätze größerer Einkaufsmärkte im Stadtgebiet, insbesondere bei Netto, Rewe, Lidl, Aldi, Herkules und auf der Parkfläche des Einkaufszentrums „Von-Einem-Straße“
Stadt Osterode am Harz
Der Bereich des Parkplatzes „Bleichestelle“ einschließlich der Grünanlagen zwischen Parkplatz, B 241 (Osttangente), der Scheerenberger Straße und dem Gewässer Söse sowie zwischen Jugendgästehaus, B 241, der Scheerenberger Straße und dem Gewässer Söse
Flecken Bovenden
Der Bereich um den Kreisverkehr an der Göttinger Straße/Feldtorweg und den Rathausplatz sowie um die Burg Plesse
Der Kreuzungsbereich Im Garthof/Alte Dorfstraße in Eddigehausen
Gemeinde Bad Grund
In der Ortschaft Bergstadt Bad Grund (Harz): Die Bereiche Innenstadt/Markt, Hübichplatz, die öffentliche Grünanlage „Teichanlage Siedlung Taubenborn“, Kreuzungsbereich Clausthaler Straße/Knesebecker Weg, Parkplatzbereich der Straße Am Georgstollen, Wendeplätze in der Straße Am Iberg
In der Ortschaft Badenhausen: Die Bereiche im Umfeld des Bürgerparks sowie der Festplatz einschließlich Schützenhaus im Bereich Am Bürgerpark/Burgweg
In der Ortschaft Eisdorf: Der Kreuzungsbereich Frankfurter Straße/Mitteldorf einschließlich Gantenplan, der Festplatz am Steinweg, der Kreuzungsbereich Uferstraße/Sandbucht/Förster Straße, der Bereich des Kultur- und Sportzentrums/Jugendraum/ Schule in der Jahnstraße sowie der Kreuzungsbereich Steinweg/ Im Borntal/Gartenweg
In der Ortschaft Willensen: Der Einmündungsbereich einschließlich Buswendeplatz Lindenstraße/Fissekenstraße/Hammenser Straße sowie das Umfeld des Dorfgemeinschaftshauses in der Fissekenstraße
In der Ortschaft Gittelde: Der Bereich im Umfeld des Ehrenmals/untere Kirche im Bereich Planstraße/Breite Straße, im Bereich der oberen Kirche in der Schulstraße sowie der Festplatz am Sportzentrum
In der Ortschaft Windhausen: Der Einmündungs- und Platzbereich zur Dorfgemeinschaftsanlage Alte Burg und Thiemannshof, die öffentliche Grünanlage Badeplatz zwischen den Straßen am Schwarzen Wasser und Brugstraße, der Vorplatz des Kindergartens, der Gemeinschaftsraum Untere Harzstraße 21 – 23 sowie das Umfeld im Kreuzungsbereich Obere Harzstraße/Waldweg/Schützenstraße
Samtgemeinde Hattorf am Harz
In der Ortschaft Hattorf am Harz: Angerstraße (Einmündungsbereich Förstergasse, Ohlandgasse), Rewe-Parkplatz, Eisenbahnstraße, Bahnhofstraße
In der Ortschaft Wulften am Harz: Mühlenstraße zwischen Bahntrasse und Netto-Parkplatz (Einmündungsbereiche Bahnhofstraße, Angerstraße, Breite Straße), An der Bahn bis Freifläche hinter dem Schützenhaus, Teilfläche Winkel, Netto-Parkplatz
In der Ortschaft Hörden am Harz: Am Anger, zwischen Hauptstraße und Sieberufer, Mehrzweckhalle, Sportplatz, Grillplatz, Grundschulgelände, Parkplatz beim Feuerwehrhaus mit Teilbereichen Ilmengasse und Einmündungsbereich Kirchstraße
In der Ortschaft Elbingerode: K 407, Zwischen den Zäunen, Teilbereiche Hattorfer Straße und Kirchplatz
