Seit Anfang Februar ist der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms öffentlich ausgelegt. Innerhalb einer festgelegten Frist können nun von jeder Person Stellungnahmen zum..." /> . Seit Anfang Februar ist der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms öffentlich ausgelegt. Innerhalb einer festgelegten Frist können nun von jeder Person Stellungnahmen zum..." />

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung von LauterNEUES erklären Sie sich damit einverstanden.

Donnerstag, 16. Juli 2026
Login



Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 16. März 2021
Region

Entwurf Regionales Raumordnungsprogramm (RROP): Fristverlängerung

Stellungnahmen können bis Ende Juli eingereicht werden

karte_landkreis_gttingen.jpg

Seit Anfang Februar ist der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms öffentlich ausgelegt. Innerhalb einer festgelegten Frist können nun von jeder Person Stellungnahmen zum Entwurf in schriftlicher Form eingereicht werden. Diese Frist wird von der Kreisverwaltung verlängert; Stellungnahmen sollen bis einschließlich 31.07.2021 eingereicht werden können

 

  • per Post: Landkreis Göttingen, Fachbereich Bauen,
    Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen;
  • per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Ursprünglich war die Frist für Stellungnahmen gemäß der gesetzlichen Vorgaben bis zum 30.04.2021 begrenzt. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas, und um den besonderen Bedingungen eines solchen Verfahrens in der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, wird der Zeitrahmen für die öffentliche Beteiligung ausgeweitet. Die Fristverlängerung bis Ende Juli wird im Amtsblatt des Landkreises Göttingen in der kommenden Woche bekannt gemacht und ist dann rechtlich verbindlich.

Die Anregung für die Ausweitung des Zeitrahmens haben die Städte und Gemeinden des Landkreises Göttingen gegeben. Deren Verwaltungen und politischen Gremien befassen sich derzeit intensiv mit dem Entwurf und sind auf ausreichend Zeit für Beratungen unter den derzeit erschwerten Bedingungen angewiesen. Gleiches gilt für andere Institutionen und Personen, deshalb gilt die Fristverlängerung für alle Interessierten gleichermaßen. Die Stellungnahmen fließen in die Beratungen und die Beschlussfassung zum RROP im Kreistag des Landkreises Göttingen ein.


.................................................................................................................................................

Bild der Woche