Geschrieben von ski am 01. April 2021
Kein Impfbetrieb an Ostern in den Impfzentren
Impftermine müssen wegen der neuen Regeln zur AstraZeneca-Vergabe aber nicht verschoben werden
Auf Nachfrage von LauterNEUES teilt der Landkreis Göttingen mit, dass über die Osterfeiertage die beiden vom Landkreis betriebenen Impfzentren in Herzberg und Göttingen nicht in Betrieb sind. Mobile Teams des Impfzentrums Herzberg seien jedoch am Karsamstag (03.04.) unterwegs, um in Bad Grund und in Bad Sachsa Impfungen durchzuführen. Als Grund dafür gibt der Landkreis die Verfügbarkeit von Impfstoff an: der aktuell vorhandene Impfstoff sei vollständig verplant und wird an den Werktagen und am Samstag komplett verimpft, so Ulrich Lottmann, Sprecher des Landkreises. Neue Impfstofflieferungen erreichen den Landkreis erst wieder nach Ostern.
Keine Verschiebung von Impfterminen
Gute Nachrichten gibt es für alle diejenigen, die bereits einen Impftermin haben: obwohl für den Impfstoff der Firma Astra-Zeneca nun neue Regeln gelten, fallen keine Termine aus oder müssen verschoben werden. Der Landkreis setze die Vorgaben des Landes um. Demnach werden ab sofort Termine, die aufgrund der Verfügbarkeit des Impfstoffs von AstraZeneca freigegeben werden, nur noch an impfberechtigte Personen ab 61 Jahren vergeben. "Bereits bestehende Termine werden seitens des Landes überprüft; sofern es sich um Impfberechtigte jünger als 61 Jahre handelt, wird ihnen ein anderer Impfstoff zugeordnet – das bekommen wir im Landkreis hin", so Lottmann.
Personen unter 61 haben die Möglichkeit sich mit AstraZeneca impfen lassen, wenn sie ausführlich ärztlich beraten wurden und ausdrücklich zustimmen, so der Sprecher. Bei Personen unter 61 Jahren, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, ist das Vorgehen für die Zweitimpfung noch offen. Die ständige Impfkommission (STIKO) hat angekündigt, eine Empfehlung auszusprechen. Sollte sich daraufhin der Termin der Zweitimpfung verschieben, werden die Betroffenen informiert, verspricht der Landkreis.
