Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 20. Juli 2021
Landkreis zahlt Kinderfreizeitbonus aus
100 Euro für Familien mit Unterstützungsbedarf
Familien mit geringem Einkommen werden vom Landkreis Göttingen im August mit einem Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind unterstützt. Der Bonus kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Mit dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind werden Familien unterstützt, die wenig finanziellen Spielraum haben und auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurückblicken. Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz, den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen.
Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeldbeziehende und Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten den Kinderfreizeitbonus auf Antrag von den Familienkassen; das Antragsformular wird ihnen in Kürze zugeschickt. Für Bezieher*innen von SGB II-Leistungen im Landkreis Göttingen einschließlich Stadt Göttingen zahlt die Kreisverwaltung Göttingen den Kinderfreizeitbonus aus; er wird automatisch ohne Antrag im August 2021 ausgezahlt.
Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können außerdem auch die Kosten für Ferienfreizeiten vom Jobcenter oder dem Fachbereich Soziales übernommen werden.
