Geschrieben von ski am 17. November 2021
Ab Freitag gilt im Landkreis 2G
Gastronomie, Fitness u. Veranstaltungen über 25 Personen sind nur noch für Geimpfte und Genesene möglich
Ab Freitag, den 19. November wird die Gangart aufgrund der hohen Corona-Inzidenz verschärft: in Stadt und Landkreis Göttingen gelten dann die sogenannten 2G-Vorschriften. Das Gesundheitsamt teilt mit: "Aktuell steigen die Infektionszahlen in Stadt und Landkreis Göttingen dramatisch an und erreichen Höchstwerte. Innerhalb der letzten vierzehn Tage haben sich die Werte verdoppelt. Eine Entspannung der Lage ist nicht in Sicht, wenn nicht deutlich gegengesteuert wird. Weit überwiegend sind Menschen betroffen, die noch nicht gegen das Corona-Virus geimpft sind. Da schwere Krankheitsverläufe in der Regel nicht geimpfte Menschen betrifft, steigt damit das Risiko, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Deshalb weitet das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen jetzt die Landesregeln durch weitere Vorgaben für das gesamte Kreisgebiet aus. "
Der Landkreis Göttingen hat in einer Allgemeinverfügung am Mittwoch, 17.11.2021 festgelegt, dass künftig nur noch Geimpften und Genesenen (natürlich benötigt man bei beidem den entsprechenden Nachweis)
- der Zutritt zur Gastronomie, zu Diskotheken, Bars u.ä.
- die Nutzung von Sportanlagen, einschließlich Fitnessstudios, Schwimmbäder, Thermen u.ä.
- der Zugang zu Museen, Theater, Kinos, Galerien, Wettannahmenstellen und Spielotheken
- die Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 Personen
erlaubt ist. Diese Regeln gelten jedoch nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die Allgemeinverfügung, die am 19.11. in Kraft tritt, ist vorläufig bis 20.01.2022 befristet.
Im Original ist die Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen hier nachzulesen.
