Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 26. Januar 2023
Landkreis Göttingen sucht Jugendschöffen
Bewerbungen für Amtszeit 2024 bis 2028
Der Landkreis Göttingen sucht ehrenamtliche Bewerber*innen als Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028. Gesucht werden Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen als ehrenamtliche Richter*innen, die an den Amtsgerichten Duderstadt, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg am Harz, Osterode am Harz sowie am Landgericht Göttingen als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Göttingen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Bewerber*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie müssen Beweise würdigen und aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden entscheiden, inwiefern sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat. Die Lebenserfahrung, die eine Bewerber*in auf das Schöffenamt mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt besonders Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Die Tätigkeit setzt ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil voraus. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Den Schöffen wird Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten/-innen richten ihre Bewerbung bis zum 25.03.2023 an den Landkreis Göttingen, Fachbereich Jugend, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen.
Rückfragen sind unter der Telefonnummer 0551-525 3037 möglich. Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite des Landkreises Göttingen www.landkreisgoettingen.de heruntergeladen werden. Der Suchbegriff „Schöffenwahl“ führt zu einem Informationsartikel zur Jugendschöffenwahl 2024.
