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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 02. Februar 2023
Region

Vogelgrippe: Wildgans im Landkreis Göttingen mit Virusnachweis

Landkreis mahnt zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen

Alle Geflügelhalter sollten unbedingt die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. (Foto: pixabay, klimkin)
Alle Geflügelhalter sollten unbedingt die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. (Foto: pixabay, klimkin)

Bei einer im Landkreis Göttingen tot gefundenen Wildgans ist das Virus der Geflügelpest („Vogelgrippe“, Aviäre Influenza, AI) am 30.01.2023 nachgewiesen worden.

Die verendete Wildgans war im Randbereich der Stadt Herzberg am Harz auf einem privaten Wohngrundstück, ohne eigene Geflügelhaltung, entdeckt worden. Nach Mitteilung des Totfundes wurde der Tierkörper vom Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz abgeholt und dem Landesuntersuchungsinstitut des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zugeleitet. Das Ergebnis war positiv, es wurde das Geflügelpestvirus festgestellt.

Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat eine Risikoanalyse gemäß der Geflügelpest-Verordnung vorgenommen. Im Ergebnis wird zum jetzigen Zeitpunkt keine Aufstallung von Geflügel angeordnet, auch nicht in näherer Umgebung des Fundortes der verendeten Wildgans.

Nach derzeitiger Kenntnis ist das AI-Virus in der Wildvogel-Population weit verbreitet.

Anders als zu früheren Zeiten hat die Geflügelpest in den Wildvögeln „übersommert“ und im vergangenen Sommerhalbjahr zahlreiche Ausbrüche bei gehaltenem Geflügel verursacht, auch in Niedersachsen.

Im Rahmen von Untersuchungen bei Wildvögeln wurden vielfache Nachweise geführt. Eine steigende Tendenz ist dabei in den nördlichen Bundesländern, aber auch in Nordrhein-Westfalen, erkennbar. Es handelt sich überwiegend um tot oder krank aufgefundene Wildgänse, Wildenten und Schwäne.

Es ist davon auszugehen, dass die Wildgans durch den Vogelzug in den Bereich der Stadt Herzberg am Harz gelangt und dort verendet ist.

Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz beobachtet die Situation weiter und aktualisiert erforderlichenfalls die Risikoanalyse.

Es wird gebeten, Totfunde von Wildvögeln, insbesondere von Wildgänsen, Wildenten und Schwänen (Wasservögel), auch von Greifvögeln, zu melden.

Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, aber auch rechtlich verpflichtet, die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und strikt zu befolgen.

Die aktuelle AI-Virusvariante ist nach derzeitigem Kenntnisstand für Menschen ungefährlich.

Informationen zur Geflügelpest und Biosicherheitsmaßnahmen können auf der Internet-Seite des LAVES eingesehen werden unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de



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