Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 25. Januar 2024
Anträge für akute Hochwasserhilfen können ab sofort gestellt werden
Soforthilfe an Privatpersonen als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen
Ein Hinweis des Landkreises Göttingen für alle Hochwasserbetroffene: Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist seit Mittwoch, 24.01.2024, die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.
Die Anträge können bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Göttingen gestellt werden. Dort wurden die entsprechenden Formulare und weitere Informationen bereitgestellt.
Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.
Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html
unter FAQ.