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Geschrieben von PM/ski am 28. Januar 2015
Region

Abfallgebühren: der Landkreis langt ein bisschen weniger hin

Der Landkreis verschickt in diesen Tagen die Gebührenbescheide. Fällig werden die Abfallgebühren aber erst im Juli

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Neue Gebührenbescheide: die Abfallgebühren für die Haushalte im Landkreis sinken um durchschnittlich 5,7%, wie der Landkreis Osterode stolz verkündet. Auch die meisten Gebühren für die Anlieferung seien gesenkt worden.

Die Abfallgebühren beziehen sich auf das Kalenderjahr, also auf die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember; fällig werden die Gebühren aber wie immer erst am 1. Juli.

Und folgendes gibt die Verwaltung den Bürgern noch mit auf den Weg:

"Die Jahresbescheide berücksichtigen Änderungswünsche, die bis zum 31. Dezember eingegangen waren. Änderungsanträge, die später eingegangen sind oder auch erst später wirksam werden sollen, wurden bearbeitet, und auf etlichen Grundstücken wurde bereits der gewünschte Behältertausch durchgeführt. Für den Bescheidversand konnten diese Veränderungen aber aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden, denn die Datenverarbeitung, die Erstellung und der Druck der Jahresbescheide wurden unmittelbar zum Jahresbeginn durchgeführt. Für Grundstücke, bei denen sich die Änderungsmeldung insoweit mit dem Bescheiddruck überschnitten hat, werden sodann entsprechende Änderungsbescheide versandt.

Einzahlungen von Teilbeträgen sind schon vor dem Fälligkeitstermin möglich, aber bitte immer mit Angabe der Objektnummer (auf dem Bescheid abgedruckt). Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung ist es im Übrigen auch möglich, die Abfallgebühren vierteljährlich, immer zur Quartalsmitte, abbuchen zulassen.

Wer – nach Überprüfung – Fragen zu seinem Abfallgebührenbescheid hat, sollte beachten, dass die Angabe der Objektnummer für die Bearbeitung von Anfragen aller Art unerlässlich ist. Wenn ein Grundstückseigentümer ein anderes Behältervolumen bestellen oder eine Änderung der Bankverbindung melden möchte, kann dies ausschließlich schriftlich und ebenfalls immer unter Angabe der Objektnummer und ggf. der entsprechenden Behälternummern geschehen. Bei Eigentumswechseln sind der alte und der neue Eigentümer zur Meldung verpflichtet; die Meldung hat binnen eines Monats zu erfolgen.

Die Ansprechpartnerinnen der Gebührenstelle stehen zu den auf dem Bescheid angegebenen Sprechzeiten gern zur Verfügung, ferner kann auch außerhalb der Sprechzeiten ein Termin vereinbart werden. Der Fachbereich Ordnung, Naturschutz und Abfall ist auch per Fax (05522 960-791) und per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu erreichen."


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