Geschrieben von PM am 04. Januar 2016
Müllgebühren mit gerichtlichem Segen
Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Abfallgebührenkalkulation des Landkreises für 2015
Die Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Osterode am Harz für das gerade abgelaufene Jahr hat den gerichtlichen Segen erhalten: Mit Urteil vom Montag (04.01.2016) hat das Verwaltungsgericht auch für 2015 bestätigt, dass Kalkulationsfehler nicht erkennbar seien, und verweist auf seine bisherige Rechtsprechung. Ausführungen finden sich insbesondere zu den in die Kalkulation eingestellten Fixkosten, den Preisen des beauftragten Abfallzweckverbandes Südniedersachsen und die Kosten der stillgelegten Altdeponie Rödermühle. (Az.: 3 A 247/15)
Erster Kreisrat Gero Geißlreiter kommentiert die Gerichtsentscheidung mit großer Zufriedenheit: Im Jahr 2015 seien nur noch zwei Klagen gegen die aktuellen Abfallgebühren des Landkreises vor Gericht anhängig geworden – Erfolg hätten diese Klagen allerdings schon seit Jahren nicht mehr. „Wer weiß, welch‘ schwieriges Geschäft die Gebührenkalkulation ist und dass überall juristische Fallstricke lauern, wird dies mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen.“