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Donnerstag, 16. Juli 2026
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Geschrieben von PM Landkreis am 03. Februar 2016
Region

Bescheidenere Bescheide

Landkreis verschickt in Kürze die Bescheide über Müllgebühren – Haushalte sparen durchschnittlich 8,5 Prozent

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Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2016 werden in diesen Tagen bekanntgegeben. Erster Kreisrat Gero Geißlreiter freut sich: „Die Höhe der Abfallgebühren konnte erneut deutlich verringert werden und liegt nunmehr auf dem niedrigsten Niveau der letzten neun Jahre.“ Für die privaten Haushalte sinken die Gebühren um durchschnittlich 8,5 Prozent.

Die Abfallgebühren beziehen sich auf das Kalenderjahr, also auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember; fällig werden die Gebühren wie immer am 1. Juli. Einzahlungen von Teilbeträgen sind schon vor dem Fälligkeitstermin möglich, wenn dabei die auf dem Bescheid abgedruckte Objektnummer angegeben wird. Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats ist es auch möglich, die Abfallgebühren vierteljährlich, immer zur Quartalsmitte, abbuchen zulassen.

Die Jahresbescheide berücksichtigen im Übrigen schon Änderungswünsche, die bis zum 31. Dezember 2015 eingegangen waren. Änderungsanträge, die später eingegangen sind oder auch erst später wirksam werden sollen, wurden bearbeitet, und auf etlichen Grundstücken ist der gewünschte Behältertausch bereits erfolgt. Für den Bescheidversand konnten diese Veränderungen aber aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden, denn die Datenverarbeitung, die Erstellung und der Druck der Jahresbescheide erfolgten unmittelbar zum Jahresbeginn. Für Grundstücke, bei denen sich die Änderungsmeldung insoweit mit dem Bescheiddruck überschnitten hat, werden sodann entsprechende Änderungsbescheide versandt.

 

Fragen zum Bescheid?

Wer – nach Überprüfung – Fragen zu seinem Abfallgebührenbescheid hat, sollte beachten, dass die Angabe der Objektnummer für die Bearbeitung von Anfragen aller Art unerlässlich ist. Wenn ein Grundstückseigentümer ein anderes Behältervolumen bestellen oder eine Änderung der Bankverbindung melden möchte, kann dies ausschließlich schriftlich und ebenfalls immer unter Angabe der Objektnummer und gegebenenfalls der entsprechenden Behälternummern geschehen. Bei Eigentumswechseln sind der alte und der neue Eigentümer zur Meldung verpflichtet; die Meldung hat binnen eines Monats zu erfolgen. Diese Mitteilungen, wie auch die von Personenzahländerungen, sind zwingend erforderlich – die Kreisverwaltung erfährt von solchen Änderungen nicht automatisch.

Die Ansprechpartnerinnen der Gebührenstelle stehen zu den auf dem Bescheid angegebenen Sprechzeiten gern zur Verfügung, ferner kann auch außerhalb der Sprechzeiten ein Termin vereinbart werden. Der Fachbereich Ordnung, Naturschutz und Abfall ist auch per Fax (05522 / 960-791) und per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu erreichen.


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