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Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 18. November 2016
Region

Geflügelpest: Noch keine Stallpflicht im Kreis Göttingen

Erhöhte Wachsamkeit für Geflügelhalter nötig - Verbot von Geflügelschauen

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Nach dem Auftreten der Geflügelpest in sechs europäischen Ländern ist nun am 16. November auch ein erster Fall in Niedersachsen festgestellt worden. Im Landkreis Peine wurde bei einer Wildente das Geflügelpestvirus H5N8 in hoch ansteckender Form nachgewiesen. Nach der gegenwärtigen Risikoeinschätzung für den Landkreis Göttingen wird derzeit aber noch keine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Bereits jetzt gilt ein Verbot für alle Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen bis einschließlich 31. Januar 2017.

Einschleppen der Geflügelpest verhindern: Sicherheitsmaßnahmen beachten

Der Landkreis Göttingen ruft alle Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. Zur Verhinderung einer Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel sind sogenannte „Biosicherheitsmaßnahmen“ unbedingt zu beachten. Diese sind gemäß Geflügelpestverordnung vorgeschrieben. Dazu gehört, dass bei der Freilandhaltung von Geflügel sichergestellt ist, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die nicht für Wildvögel zugänglich sind. Das Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem müssen Futter und Einstreu so gelagert werden, dass es für Wildvögel nicht zugänglich ist. Gleiches gilt auch für Gegenstände wie Mistgabeln, Eimer und dergleichen, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann. Dieses ist sehr wichtig, da Ausscheidungen infizierter Wildvögel zur Verbreitung des Geflügelpestvirus beitragen können.
Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, die vorgeschriebenen vorbeugenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Darüber hinaus soll jeglicher Personenkontakt mit dem Geflügel, den Ausläufen und Stallungen möglichst geringgehalten werden, um Virus-Verschleppungen zum Beispiel über das Schuhwerk zu vermeiden. Über Ein- und Ausstallungen von Geflügel soll Buch geführt werden, um eventuelle Tierverbringungen verfolgen zu können.
Die Haltung von Geflügel, auch wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung einiger weniger Tiere handelt, muss beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen angezeigt werden. Dies gilt auch unabhängig vom derzeitigen Geflügelpestgeschehen.

Wenn in einem Geflügelbestand vermehrt Todesfälle auftreten, ist zur Ursachenabklärung unbedingt der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises unter der Telefon-Nr. 0551 525-2493 zu informieren. Auch sollten Funde von verendetem Wassergeflügel, wie zum Beispiel Wildenten, gemeldet werden.
Eine gesundheitliche Gefährdung für den Menschen durch Kontakt mit dem aktuellen Geflügelpest-Virustyp wird nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand als sehr gering angesehen.

Bild: public domain


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