Geschrieben von PM / Boris Janssen am 01. März 2017
Grüne: „HATIX jetzt auf den Weg bringen“
Novelle des Kommunalabgabengesetzes beschlossen – Osteroder MdL Julia Willie Hamburg will mit Tourismusbeitrag Harzer Urlaubs-Ticket in den Westharz holen
Die rot-grüne Mehrheit im Niedersächsischen Landtag hat am Mittwoch (01.03.2017) eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetztes (NKAG) beschlossen. Unter anderem können damit künftig mehr Kommunen als bisher Abgaben für Tourismus erheben und generell Gemeinden Aufwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr über den Gästebeitrag abdecken, sofern sie den Touristen eine kostenlose Nutzung des ÖPNV mit der Kurkarte ermöglichen.
Für die Novellierung des Gesetzes hatte sich auch die Landtagsabgeordnete für Osterode, Julia Willie Hamburg (Bündnis90/Die Grünen), bereits viele Jahre eingesetzt. Entsprechend freut sie sich jetzt: „Der Tourismusbeitrag kommt und wir stärken damit insbesondere auch den Westharz. Die Harzer Kommunen haben mit der Novellierung des NKAG nun die Möglichkeit, in den Aufbau und Erhalt der touristischen Infrastruktur sowie in den öffentlichen Nahverkehr zu investieren.“
Insbesondere hofft Hamburg: „Der HATIX kann nun auch bei uns kommen.“ HATIX heißt das Harzer Urlaubs-Ticket, mit dem Touristen schon jetzt nach Zahlung des Gästebeitrags freie Fahrt auf allen öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien im Landkreis Harz sowie auf ausgewählten Linien im Landkreis Mansfeld-Südharz (beide Sachsen-Anhalt) haben. Es werde von entscheidender Bedeutung sein, auf der Grundlage des neuen NKAG Gespräche zu führen, um nunmehr ein gemeinsames Verkehrskonzept im gesamten Harz auf den Weg zu bringen. „Ein kluges Verkehrskonzept im gesamten Harz ist für den Tourismus von entscheidender Bedeutung“, betont Hamburg.
Mehr Handlungsspielräume für Kommunen
Aber auch darüber hinaus stärke das NKAG die kommunalen Handlungsspielräume sowie die Rechte von Bürgerinnen und Bürger, findet Hamburg. So führe Rot-Grün das sogenannte Widerspruchsverfahren wieder ein. Das ist die einst von der schwarz-gelben Vorgängerregierung abgeschaffte Möglichkeit, gegen einen Behördenbescheid Widerspruch einzulegen, ohne direkt den Weg einer Klage gehen zu müssen. Eine Behörde muss dann bei einem vorliegenden Widerspruch erneut den Sachverhalt prüfen und ein zweites Mal entscheiden. „Damit können Bürgerinnen und Bürger schneller und unkomplizierter mit der Behörde in den Kontakt treten“, erklärt Julia Willie Hamburg.
Außerdem ermöglicht es die NKAG-Novelle den Gemeinden, bei den Straßenausbaubeiträgen neue Wege zu gehen. „Bisher war es den Kommunen nur möglich, die Beiträge per Einmalzahlung zu erheben – wir ermöglichen es ihnen, wiederkehrende Beiträge über einen längeren Zeitraum zu erheben und so die individuelle Belastung für die Einwohnerinnen und Einwohner zu reduzieren, aber auch die Handlungsspielräume der Kommunen zu erhöhen“, so Julia Willie Hamburg. Die Grundidee ist folgende: Statt nur den direkten Anliegern einer ausgebauten Straße eine einmalige, saftige Rechnung zu präsentieren, sollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger innerhalb einer sogenannten Abrechnungseinheit zur Finanzierung beitragen – und zwar durch in der Regel jährliche, aber auch deutlich niedrigere Beiträge. Das funktioniert also ein bisschen so ähnlich, wie beim Winterdienst.