Geschrieben von PM Landkreis Göttingen / ski am 22. August 2017
Illegale Waffen straffrei abgeben
Amnestieregelung des Waffengesetzes gilt für ein Jahr
Wer illegal Waffen besitzt, kann diese ein Jahr lang straffrei abgeben. Das sieht eine Regelung des Waffengesetzes vor, die im Juli in Kraft getreten ist. Wer in Deutschland bis zum 01.07.2018 illegale Waffen oder Munition bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde abgibt, bleibt straffrei. Kriegswaffen sind von der Amnestieregelung nicht umfasst.
Der Bundestag hatte eine entsprechende Regelung bereits im Mai beschlossen. Auch bestimmte Geschosse, die nach dem neuen Waffenrecht verboten sind, können bis Juli kommenden Jahres abgegeben werden, ohne dass mit Strafe gerechnet werden muss. Hintergrund der Amnestieregelung ist die Intention, die Zahl der illegal im Umlauf befindlichen Waffen und Munition zu reduzieren.
Zuletzt gab es in Niedersachsen eine ähnliche Aktion im Jahr 2009. Damals wurden 9572 Waffen freiwillig abgegeben. Darunter waren auch 714 Waffen, die die Eigentümer illegal bei sich zu Hause aufbewahrt hatten.
Für den Bereich Bad Lauterberg, Bad Sachsa, Walkenried und Herzberg ist die zuständige Behörde der Landkreis Göttingen, Fachdienst Ordnung, Gewerbe und Bevölkerungsschutz, im Kreishaus Osterode, Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harz, Telefon 05522 960-4338.
