Geschrieben von PM am 08. Mai 2018
Landkreis Göttingen sucht Jugendschöffen
Bewerbungen für Amtszeit 2019 bis 2023
Der Landkreis Göttingen sucht Jugendschöffen, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen am Landgericht Göttingen oder an den Amtsgerichten in Duderstadt, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg am Harz oder Osterode am Harz mitwirken. Ein erster Aufruf für Bewerbungen für die Amtszeit 2019 bis 2023 war im Februar erfolgt. In einigen Amtsgerichtsbezirken konnten bisher noch nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden.
Insbesondere werden für die Amtsgerichtsbezirke Hann. Münden und Osterode am Harz noch Frauen und Männer gesucht, die sich auf das Ehrenamt bewerben. Für den Amtsgerichtsbezirk Göttingen werden noch Männer aufgefordert, Bewerbungen einzureichen. Auch Interessierte aus anderen Amtsgerichtsbezirken können sich weiterhin bewerben.
Die Amtsgerichtsbezirke umfassen folgende Gemeinden des Landkreises Göttingen:
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Amtsgerichtsbezirk Duderstadt: |
Stadt Duderstadt, Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen |
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Amtsgerichtsbezirk Göttingen |
Flecken Adelebsen und Bovenden, Gemeinden Friedland, Rosdorf und Gleichen |
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Amtsgerichtsbezirk Hann. Münden |
Stadt Hann. Münden, Gemeinde Staufenberg und Samtgemeinde Dransfeld |
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Amtsgerichtsbezirk Herzberg am Harz |
Städte Herzberg am Harz, Bad Lauterberg im Harz und Bad Sachsa, Samtgemeinde Hattorf am Harz, Gemeinde Walkenried |
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Amtsgerichtsbezirk Osterode am Harz |
Stadt Osterode am Harz, Gemeinde Bad Grund (Harz) |
Schöffen als ehrenamtliche Richter sollen über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie müssen Beweise würdigen und aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden entscheiden können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen besondere Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen können. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Göttingen wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.06.2018 beschlossen.
Nähere Informationen und das Bewerbungsformular sind auf der Webseite des Landkreises Göttingen zu finden unter www.landkreisgoettingen.de, Suchwort „Schöffenwahl“.
Interessierte richten ihre Bewerbung bitte bis zum 22.05.2018 an den Landkreis Göttingen, Fachbereich Jugend, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen.