Geschrieben von PM Haus und Grund Bad Lauterberg am 03. September 2019
Aktuelles zum Miet- und Nachbarschaftsrecht
Stammtisch von Haus und Grund Bad Lauterberg

Der mittlerweile traditionelle Vortragsabend von Haus und Grund Bad Lauterberg auf dem Bismarckturm hat wieder reges Interesse bei den Vereinsmitgliedern gefunden. Nahezu 70 Zuhörer ließen sich am Mittwoch (21.08.2019) zum Bismarckturm bringen oder nutzten die Gelegenheit, zum Veranstaltungsort zu wandern oder mit dem Fahrrad dorthin zu fahren. Der Justiziar des Vereins, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Andreas Körner, hielt einen Vortrag zu aktuellen Rechtsproblemen.
Streit um Bäume und Sträucher
Eingangs erläuterte der Justiziar die Grenzabstände für Bäume und Sträucher an den Grundstücksgrenzen nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz. Die Verpflichtung zur Beseitigung oder zum Rückschnitt sei nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. März zu erfüllen. Bei der Forderung des Rückschnitts wegen Überschreitung der jeweiligen Wachstumshöhe seien die entsprechenden gesetzlichen Verjährungsfristen zu beachten. Der Anspruch auf Rückschnitt sei ausgeschlossen, wenn die Anpflanzungen über die zulässige Höhe hinauswüchsen und der Nachbar nicht spätestens im fünften darauffolgenden Kalenderjahr Klage erhebe.
Ein häufiger Streitpunkt ist der Wurzeleinwuchs, so Körners Erfahrung. Jeder Baumeigentümer sei nicht nur für die Verkehrssicherheit seines Baumes verantwortlich und hafte für Schäden durch das Umstürzen des Baumes oder durch herabfallendes Totgehölz, sondern er hafte auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Wurzeln eines Baumes in ein fremdes Grundstück eindringen. Die Haftung des Baumeigentümers trete selbst ohne Verschulden ein. Oft ragten Wurzeln unerkannt in das Kanalsystem des Nachbarn und verursachten erhebliche Schäden. Der Baumeigentümer müsse hierfür eintreten.
Aktuelle BGH-Entscheidungen
Im weiteren Verlauf seines Vortrages ging Justiziar Körner auf die aktuellsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) ein.
Im vom BGH zu entscheidenden Fall bestand das Mietverhältnis seit 1937. Die an Demenz erkrankte Mieterin war 79 Jahre alt und wohnte zusammen mit ihren beiden Söhnen, welche ihrerseits bereits das 50. Lebensjahr überschritten hatten. Die Wohnung wurde veräußert. Der Erwerber kündigte wegen Eigenbedarfs. Die Mieterin widersprach der Kündigung. Nachdem die Vorinstanzen unterschiedlich entschieden hatten, hatte der BGH im Rahmen einer Grundsatzentscheidung sich mit dem Sachverhalt zu befassen. Der Bundesgerichtshof wies darauf hin, dass ein hohes Alter eines Mieters und/oder eine lange Mietdauer und eine daraus resultierende langjährige Verwurzelung für sich allein noch keine besondere Härte darstelle, die dem Interesse des Vermieters wegen Eigenbedarfs vorgehe. Vielmehr müsse durch ein (gerichtliches) Sachverständigengutachten geklärt werden, ob weitere Gründe des Einzelfalls eine besondere Härte darstellen. Es seien dabei gesundheitliche Einschränkungen körperlicher und psychischer Art gerade im Hinblick auf den Umzug in die Abwägung einzubeziehen.
Abschließend behandelte der Justiziar noch weitere BGH-Entscheidungen zu rechtswidriger Videoüberwachung und daraus folgender fristloser Kündigung sowie zu der Frage, ob Kinderlärm ein Mietminderungsgrund darstellen kann. Auch die Frage, ob die Aufnahme eines nichtehelichen Lebenspartners in die Wohnung verlangt werden kann, wurde erörtert.
Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2019
Es schloss sich eine Diskussion über noch offene Fragen der Vereinsmitglieder an. Anschließend konnte das alljährliche Grillbuffet eröffnet werden. Man saß noch lange zusammen und diskutierte, bevor sich die Gesellschaft bei bestem Wetter auflöste und der Fahrdienst wieder Richtung Tal fuhr.
In seiner Funktion als Vorsitzender des „Haus und Grund“-Vereins wies Körner schließlich ausdrücklichst auf die am 23. Oktober 2019 um 19 Uhr im Gasthaus „Goldene Aue“ in Bad Lauterberg stattfindende Mitgliederversammlung hin. Wie jedes Jahr wird der Landesvorsitzende von Haus und Grund Niedersachsen, Dr. Hans Reinold Horst, zugegen sein. Er wird dieses Jahr über „Die Rolle des Sozialhilfeträgers bei Wohnungsmietverträgen“ referieren. Auch werden die Ergebnisse der statistischen Erhebungen, welche durch eine Vereinsumfrage unter den mittlerweile fast 400 Mitgliedern eingeholt wurden, dargestellt.