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Geschrieben von PM Haus und Grund am 23. April 2020

Vereine und Verbände

Verein Haus und Grund informiert: Mieten müssen trotz Corona gezahlt werden

Vortrag und Jahresfahrt entfallen - Beratung telefonisch oder per E-Mail möglich

Bild: Gerd Altmann
Bild: Gerd Altmann
Vereinsjustiziar Andreas Körner
Vereinsjustiziar Andreas Körner

Der Verein Haus und Grund informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung: "Zurzeit besteht große Unsicherheit in den Mietverhältnissen. So kursiert momentan ein Gerücht, dass Mieter die Mietzahlungen nicht mehr leisten müssen, wenn sie coronabedingt wirtschaftlich eingeschränkt seien. Dies ist falsch! Selbstverständlich müssen Mieter fristgerecht die Mieten zahlen. Sollten die Zahlungen nicht -trotz Fälligkeit- erfolgen, so sind die Zahlungen grundsätzlich mit einer Verzugsverzinsung nachzuholen.

 

 

Vorübergehend kein Kündigungsrecht wegen coronabedingt ausstehender Zahlungen

Die neuen Regeln, das Mietrecht coronabedingt betreffend, behandeln den Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020. Auch innerhalb dieses Zeitraums muss der Mieter die Miete grundsätzlich fristgerecht nach den Vorgaben des Mietvertrages zahlen. Kann der Mieter „coronabedingt“ nicht zahlen und gerät in Zahlungsverzug, so bestimmt das neue Recht, dass der Vermieter in diesem Fall eine Kündigung des Mietverhältnisses, aufgrund Zahlungsverzuges, nicht aussprechen darf. Diese nunmehr versagte Kündigungsmöglichkeit wegen Zahlungsverzuges greift bis zum 30.06.2022. Sollten bis dahin die Mieten für die Zeiten April bis Juni 2022 nicht nachgezahlt worden sein, so kann sodann zahlungsbedingt gekündigt werden. Dieses Moratorium greift nur für den Fall, wenn der Mieter glaubhaft macht, dass seine Zahlungsschwierigkeiten coronabedingt sind.
Es empfiehlt sich natürlich in derartigen Fällen unverzüglich Kontakt aufzunehmen und eine entsprechende Stundungs- und Teilzahlungsvereinbarung abzuschließen. Unsere Vereinsberatung ist in diesen Fällen gern behilflich.

Sonstigen Kündigungsformen, wie zum Beispiel verhaltensbedingte Kündigung oder wegen eventuell bestehenden Eigenbedarfs, bleiben auch während des Moratoriums innerhalb des erfassten Forderungszeitraums möglich.
Nach der aktuellen Gesetzeslage greift diese Regelung nur bis einschließlich 30.06.2020. Ab dem 01.07.2020 gilt wieder das ursprüngliche Recht. Grundsätzlich kann die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundestages durch Rechtsverordnung, das Moratorium bei Bedarf je nach Lage – zunächst um 3 Monate und nach deren Ablauf ein zweites Mal für einen jetzt noch nicht fest definierten Zeitraum verlängern. Ob dies geschehen wird, kann jedoch momentan nicht beurteilt werden.

Bei Fragen zu diesem Thema oder sonstigen Fragen zum Haus & Grund, steht der Justiziar Andreas Körner jederzeit den Mitgliedern des Vereins auch weiterhin mit Rat und Tat, insbesondere unter der Telefonnummer: 05524 / 999 000, zur Verfügung.

Beratung beim Justiziar telefonisch oder per E-Mail möglich

Die Ausweitung der Corona-Krise in Verbindung mit den erheblichen persönlichen, aber auch wirtschaftlichen Einschränkungen führen bei vielen Vermietern, aber auch Mietern zu großer Verunsicherung. Die Beratungstätigkeit unseres Vereins ist in den letzten Wochen enorm angestiegen. Leider ist eine „persönliche“ Beratung bei unserem 1.Vorsitzenden und Justiziar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Andreas Körner, in dessen Kanzlei in der Ahnstraße 1 in 37431 Bad Lauterberg zurzeit aufgrund der Kontakteinschränkungen aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Telefonische Beratungen oder per E-Mail sind jedoch jederzeit möglich.

Vortrag und Jahresfahrt sind abgesagt

Die Veranstaltungen unseres Haus & Grund Vereins für das Jahr 2020 mussten natürlich den entsprechenden Gegebenheiten angepasst werden. So muss leider der für den 29.04.2020 in der „Dreymanns Mühle“ in Barbis ursprünglich geplante Vortrag des für Bad Lauterberg zuständigen Schiedsmanns Horst Willig, abgesagt werden. Auch die immer sehr begehrte Jahresfahrt, welche ursprünglich für den 27.06.2020 geplant war, muss coronabedingt entfallen.
Der nächste Stammtisch wird daher frühestens -wie geplant- am 02.09.2020 auf dem Bismarckturm stattfinden

E-Mail-Adressen sollen mitgeteilt werden; neue Kooperationsvereinbarung

Die Mitglieder werden gebeten, falls nicht schon geschehen, dem 1.Vorsitzenden ihre E-Mail-Adressen mitzuteilen. Zurzeit werden regelmäßige Informationsschreiben an den E-Mail-Verteiler des Vereins versandt. Leider liegen noch nicht für sämtliche Mitglieder des Vereins die E-Mail-Adressen vor.

Auch kann –wie versprochen- der weitere Ausbau der Kooperationsvereinbarungen zu Gunsten der Mitglieder des Haus & Grund Bad Lauterberg bekannt gegeben werden. So konnte die Firma Olaf Koch aus Bad Lauterberg gewonnen werden, als Kooperationsmitglied für unseren Verein zu fungieren. Jedes Vereinsmitglied erhält auf den Nettorechnungsbetrag nach Angabe seiner Vereinsmitgliedschaft einen Nachlass von 3%.

 

 


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