Geschrieben von PM SoVD Kreisverband Osterode am 16. März 2021
SoVD hilft bei Fragen zu Steuererleichterungen für Behinderte
Behinderten-Pauschbetrag wurde verdoppelt
Der SoVD weist auf seine Beratung zum Thema Behinderung und Steuern hin: der Behinderten-Pauschbetrag wurde nämlich verdoppelt. Wie hoch der jeweilige Betrag ausfällt, liegt dabei am Grad der Behinderung. In jedem Fall kann diese Änderung aber eine steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung bedeuten.
Durch die Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages werden Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis jetzt steuerlich mehr entlastet und das schon ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Denn: Der Pauschbetrag ist nach dem GdB gestaffelt und liegt zwischen 384 Euro bei einem GdB von 20 und 2.840 Euro bei einem GdB von 100. Für blinde Menschen ist der Pauschbetrag auf 7.400 Euro gestiegen.
„Da sie oft im Alter zunehmend körperlich eingeschränkt sind, sollten auch Rentner über die Beantragung eines Grades der Behinderung nachdenken und die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen“, meint Elke Knorr, aus dem Beratungszentrum in Osterode. „Außerdem empfehlen wir denjenigen, die schon einen anerkannten Grad der Behinderung haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung in Frage kommt“, rät Knorr weiter.
Die Beraterinnen und Berater des SoVD in Osterode beantworten Fragen rund um das Thema Behinderung und unterstützen bei der Beantragung eines Grades der Behinderung oder eines Schwerbehindertenausweises. Der SoVD ist unter 05522/74788 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
