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Geschrieben von PM SoVD am 29. März 2022
Vereine und Verbände

Vereinfachter Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung verlängert

SoVD in Osterode informiert über Sonderregelungen

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Der im vergangenen Jahr eingeführte vereinfachte Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. „Die Beantragung beziehungsweise der Bezug ist durch die Regelungen schneller und unbürokratischer möglich“, sagt Sebastian Lex aus dem Beratungszentrum in Osterode. Sie gelten auch für die sogenannte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die unter anderem Menschen, deren Erwerbseinkommen oder Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, sowie Selbstständige mit geringen Einkünften beziehen können.

Außerdem wird die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt. Leistungsberechtigte müssen lediglich erklären, nicht über ein erhebliches Vermögen zu verfügen. „Die Grenze liegt bei 60.000 Euro und erhöht sich für jede weitere Person um 30.000 Euro“, weiß Lex. Ebenfalls für sechs Monate wird auch nicht geprüft, ob Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Diese vereinfachte Regelung greift auch bei Weiterbewilligungs-anträgen.

Bei Fragen zu den Sonderregelungen und rund um die Themen Hartz IV und Grundsicherung steht Sebastian Lex des SoVD in Osterode zur Verfügung. Zu erreichen ist der Verband unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 05522 / 74788

 


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