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Geschrieben von PM Haus und Grund Bad Lauterberg e.V. am 06. Juni 2022
Vereine und Verbände

Neue Grundsteuer: Eigentümer müssen jetzt handeln

Haus und Grund e.V. weist darauf hin, dass zwischen Juli und Oktober eine elektronische Steuererklärung abgegeben werden muss

Die Erklärung muss elektronisch abgegeben werden.
Die Erklärung muss elektronisch abgegeben werden.

Der Verein Haus und Grund Bad Lauterberg und Umgebung e.V. teilt mit: Nach einem Pressegespräch zwischen dem 1. Vorsitzenden des Bad Lauterberger Haus & Grund Vereins, Rechtsanwalt Andreas Körner und dem Vorsitzenden der Niedersächsischen Steuerberaterkammer Fritz Güntzler wird darauf hingewiesen, dass alle Eigentümer zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 elektronisch eine Steuererklärung abgeben müssen, auf deren Basis die neue Grundsteuer in die Niedersachsen berechnet wird.

Die Informationsschreiben mit Aktenzeichen und Erläuterungen über Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind, wurden bereits an zahlreiche Eigentümer versandt. Seitdem stellten sich vermehrt Nachfragen bei dem Justiziar und 1. Vorsitzenden des Haus & Grund Bad Lauterberg, Rechtsanwalt Andreas Körner, ein.
Dies zum Anlass nehmend informierte er sich bei der Niedersächsischen Steuerberaterkammer.

Niedersachsen hat seit dem 07.07.2021 ein eigenes Grundsteuergesetz, dass einfach und gerecht seit soll. Diesem liegt das vom Land Niedersachsen selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zugrunde. Der neue Hauptfeststellungsstichtag für alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Niedersachsen ist der 1. Januar 2022. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch noch keine Erklärungen abzugeben. Entscheidend sind die steuerlichen Verhältnisse zu diesem Stichtag.

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) ist verpflichtet, für die Hauptfeststellung eine Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen, egal ob das Grundstück selbst genutzt oder vermietet ist. In Niedersachsen wird man (laut Finanzminister Hilbers anders als beim Bundesmodell) für die Grundsteuer nur noch dieses Mal eine solche Erklärung abgeben müssen. Diese besteht aus wenigen Angaben zu Flächengröße und zur Nutzung. Den Rest soll dann die Verwaltung erledigen. Eine Ausnahme bilden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Für diese ist alle 7 Jahre eine Erklärung abzugeben.

Über „Mein ELSTER“ steht den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 1. Juli 2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür wird ein sogenanntes Benutzerkonto benötigt, mit dem man sich einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweist. Es ist ratsam, dieses Benutzerkonto bereits jetzt unter www.elster.de zu beantragen. Wer über ein solches Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommenssteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Grundsteuer verwenden. Eine erneute Registrierung wäre in diesem Fall nicht notwendig.

Bis zum 31. Oktober 2022 muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dieser Termin gilt sowohl für steuerlich beratene Bürgerinnen und Bürger, als auch für solche, die ihre Erklärung selbst erstellen, so der Vorsitzende der Niedersächsischen Steuerberaterkammer Fritz Güntzler.

Seit der Versendung der Informationsschreiben kommt es zu zahlreichen Nachfragen der mittlerweile fast 500 Mitglieder des Haus & Grund Bad Lauterberg e .V.

Der Vorsitzende Rechtsanwalt Körner weist darauf hin, dass von den Eigentümern Angaben zur Immobilie sowie zum Steuerpflichtigen selbst verlangt werden. Dazu gehören u. a. die Steuernummer, Angabe zu Miteigentumsanteilen, sofern es sich um eine Wohnung in eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, die Grundbuchblattnummer, die Flurstücks-Nummer und zu Flächengrößen, usw.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Pflichtangaben handelt und bei Nichtabgabe der Erklärung auch Ordnungsgelder drohen. Sofern sich der ein oder die andere mit der Abgabe der Erklärung überfordert fühlt (was Körner gut verstehen kann), sollten diese Eigentümer sich an ihre Steuerberater wenden, die über derartige Programme selbstverständlich verfügen.

Laut Aussage des Ministers Hilbers steht auch die Steuerverwaltung unterstützend zur Seite. Auch können Haus- und Grundstücksverwalter für die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft derartige Erklärungen abgeben. Bei weiteren Fragen bietet sich zudem eine Internetrecherche an unter: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer

Der Haus & Grund Bad Lauterberg e. V. kann jedoch diese Erklärungen für die Mitglieder nicht selbst abgeben, da dies den Umfang sprengen würde. Zurzeit ist also keine Eile geboten und schon gar kein Grund zur Panik. Innerhalb der vier Monate von Juli bis Oktober 2022 müssen jedoch in jedem Fall die Angaben getätigt werden, so auch der Vorsitzende und Justiziar des Haus & Grund Bad Lauterberg e. V., Rechtsanwalt Andreas Körner.


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