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Geschrieben von PM SoVD am 20. September 2022
Vereine und Verbände

Energiekosten: Was man bei Hartz IV, Grundsicherung und Wohngeld beachten muss

Tipps für Leistungsbeziehende und Menschen ohne aktuelle Leistungsberechtigung

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Die Energiekosten steigen rasant. Nachforderungen bei den Jahresabrechnungen werden an der Tagesordnung sein. Was Sozialleistungsbeziehende und auch Menschen, die aktuell keinen Anspruch auf Leistungen haben, sozialrechtlich beachten sollten, darüber informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osterode.

Hartz-IV-Empfänger*innen und Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, erhalten grundsätzlich die Heizkosten von den Leistungsträgern erstattet. Dazu zählt auch die Befüllung von Tanks mit Öl, Gas, Pellets, Holz oder anderen Brennstoffen. Wegen der gestiegenen Energiekosten werden nun jedoch viel höhere Heizkosten und Nachforderungen bei den Jahresabrechnungen erwartet als gewohnt. Für diese Mehrkosten müssen Empfänger*innen von Grundsicherung im Monat der Fälligkeit einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellen. „Wird der Antrag nicht im Monat der Fälligkeit gestellt, sondern früher oder später, kann es sein, dass die Menschen das Geld dann nicht mehr erhalten und auf den Kosten sitzen bleiben“, weiß Sebastian Lex, SoVD-Berater*in in Osterode.

Aber auch Menschen, die derzeit keine Sozialleistungen beziehen, weil sie zum Beispiel zu viel Einkommen haben, sollten wachsam sein. „Dieser Personenkreis könnte jetzt durch die hohen Energiekosten erstmalig einen Leistungsanspruch oder einen einmaligen Anspruch auf Kostenübernahme der Nachforderung haben und erhält dann ebenfalls finanzielle Unterstützung. Das bezieht sich auf Hartz IV, Grundsicherung, aber auch auf Wohngeld“, so Nachname. Beim Wohngeld kann dieser Anspruch übrigens auch für Wohnungs- oder Hauseigentümer*innen mit kleinem Einkommen gelten, wie zum Beispiel für Rentner*innen. Auch hier gilt, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit eingereicht werden muss.

Bei Fragen zu Hartz IV, Grundsicherung oder Wohngeld hilft Sebastian Lex vom SoVD in Osterode gerne weiter. Er kann unter 05522/74788 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden.


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