.

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung von LauterNEUES erklären Sie sich damit einverstanden.

Dienstag, 20. Oktober 2026
Login



Geschrieben von PM SoVD Kreisverband Osterode am 09. März 2024
Vereine und Verbände

Dieses Jahr: Regelaltersrente für den Jahrgang 1958

Der SoVD-Kreisverband berät zu Rentenfragen

Bild: blickpixel/pixabay
Bild: blickpixel/pixabay
sovd_logo_neu.jpg

Wer 1958 geboren wurde, kann ab diesem Jahr ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen. Denn 2024 erreicht der Jahrgang das dafür notwendige frühestmögliche Renteneintrittsalter. Die Voraussetzung: Betroffene waren mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert. In bestimmten Fällen ist es aber möglich, vor dem Erreichen des Regelalters – gegebenenfalls mit Abschlag – in Rente zu gehen, etwa, wenn 45 beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder bei einer Schwerbehinderung. Was es zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osterode.

Wann man ohne Abzüge in Regelaltersrente gehen kann, ist vom Geburtsjahr abhängig und wird schrittweise angehoben. „Für den Jahrgang 1958 liegt das reguläre Eintrittsalter bei 66 Jahren“, weiß SoVD-Berater Sebstian Lex aus dem Beratungszentrum in Osterode. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann also nun die Regelaltersrente beantragen – vorausgesetzt, er*sie war mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert.

Diejenigen, die nicht bis zu ihrem regulären Renteneintrittsalter arbeiten können oder möchten, habengegebenenfalls die Möglichkeit, bereits früher die Rente zu beziehen – etwa, wenn 45 beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder eine Schwerbehinderung vorliegt. „Hier gelten jeweils ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Außerdem muss in bestimmten Fällen mit Abzügen gerechnet werden. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die durch diese komplexe Thematik verunsichert sind, sich in einem persönlichen Gespräch individuell beraten zu lassen. Wir helfen gerne weiter“, so Lex.

Auch für Fragen zu weiteren Rententhemen sowie der Rentenbeantragung steht Sebastian Lex zur Verfügung. Der Verband ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail zu erreichen (05522 / 74788, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).


.................................................................................................................................................

Bild der Woche