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Dienstag, 20. Oktober 2026
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Geschrieben von Doreen Westphal am 21. Juni 2024
Vereine und Verbände

Kooperation, Kredite und Kündigung

Infos vom Sommerstammtisch von Haus & Grund Bad Lauterberg

Christian Hentschel von der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Robin Kälz, Geschäftsführer ITS Industrietechnik Südharz GmbH und Andreas Körner, Vorsitzender Haus & Grund Bad Lauterberg und Umgebung e.V. (Foto: H&G)
Christian Hentschel von der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Robin Kälz, Geschäftsführer ITS Industrietechnik Südharz GmbH und Andreas Körner, Vorsitzender Haus & Grund Bad Lauterberg und Umgebung e.V. (Foto: H&G)

Kooperation

Der Verein Haus & Grund Bad Lauterberg und Umgebung e.V. ist bemüht, zu jedem seiner Stammtische einen neuen Kooperationspartner zu präsentieren. Kooperation bedeutet, dass die Mitglieder des Vereins eine Vergünstigung beim Partner in Anspruch nehmen können. Der Vorsitzende Andreas Körner präsentierte als neuen Kooperationspartner die Firma ITS Industrietechnik Südharz GmbH oder besser bekannt als Schlosserei Kälz mit Standorten in Bad Sachsa und Barbis. Robin Kälz, Geschäftsführer in zweiter Generation stellte das Portfolio des Unternehmens vor.

Kredite  

Im ersten Vortrag des Sommerstammtisches in der Waldgaststätte Bismarckturm zum Thema „Modernisieren mit Plan – Zinssicherung und energetische Sanierung gehen Hand in Hand“ zeigte Christian Hentschel von der Bausparkasse Schwäbisch Hall ein Finanzierungsmodell für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes auf. Über einen langfristig angelegten Bausparplan lässt sich noch ein günstiger Kreditzins für das Bauspardarlehen abschließen. Die Bausparkasse bietet in diesem Zusammenhang ein Rundumpaket vom Checkup durch einen Energieeffizienzexperten, über die Erstellung eines Sanierungsfahrplans bis hin zur Finanzierung des Ganzen an.
Kündigungen

Im anschließenden Vortrag des Vorsitzenden Andreas Körner ging es um aktuelle Rechtsprechungen rund um das Thema Kündigung von Mietverträgen. Da lauert die eine oder andere Tücke auf Mieter- und auch auf Vermieterseite. So kann sich beispielsweise ein Mieter, der monatelang keine Miete zahlte, nicht auf Schuldunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung berufen. Hier erkannte das Gericht eine Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze für den Vermieter an. Die Räumungsklage war somit rechtens. Auch Krankheit oder Arbeitslosigkeit entbinden Mieter nicht von der Pflicht auf Zahlung der Miete. Gerät ein Mieter in wirtschaftliche Schwierigkeiten, sollte er sich rechtzeitig um finanzielle Unterstützung bei den öffentlichen Stellen bemühen, um nicht in Verzug zu geraten.

In einem anderen Kündigungsfall ging es um gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung für Prostitution. Mitbewohner im Haus fühlten sich derart belästigt, dass sie berechtigter Weise die Miete minderten. Der Mieterin wurde zu Recht fristlos gekündigt.

Ein immer wieder strittiges Thema vor Gericht ist die Schönheitsreparaturklausel. Andreas Körner rät deshalb Mietern und Vermietern ein ordentliches Wohnungsübergabeprotokoll auszufüllen, wo etwaige Mängel aufgelistet werden. Im Nachhinein steht sonst der Mieter in der Pflicht, die Umstände zu beweisen.

Termine  

Bevor sich die Anwesenden die Leckereien vom Grillbüffet schmecken ließen, verkündete Andreas Körner noch die nächsten Termine. Der nächste Stammtisch findet am 14. August 2024 statt. Der Veranstaltungsort wird rechtzeitig bekannt gegeben. Bekannt ist bereits das Thema: „Einbruchsschutz“.


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