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Dienstag, 20. Oktober 2026
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Geschrieben von PM SoVD am 28. Juli 2025
Vereine und Verbände

Sozialhilfeträger kann Kosten für notwendige Begleitpersonen übernehmen

Behinderung: Mehrkosten für Urlaub erstatten lassen

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Sind Menschen mit Behinderung bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen, können sie sich die daraus entstehenden Mehrkosten unter bestimmten Voraussetzungen als Teilhabeleistung vom Sozialhilfeträger erstatten lassen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osterode informiert zu diesem Thema.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts haben Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich Mehrkosten einer Urlaubsreise erstatten zu lassen. Übernommen werden Kosten, die dadurch entstehen, dass Betroffene auf eine Begleitperson angewiesen sind.„Wichtig ist hier, dass die Regelung ausschließlich für solche zusätzlichen, nicht vermeidbaren Kosten gilt, die aufgrund einer Behinderung entstehen. Betroffenen wird also nicht die gesamte Urlaubsreise zurückerstattet“, verdeutlicht SoVD-Berater Sebastinan Lex in diesem Zusammenhang. Dabei gilt beispielsweise ein einwöchiger Erholungsurlaub einmal im Jahr als angemessen. Übernommen werden die sogenannten Eingliederungshilfeleistungen vom Sozialhilfeträger, um Betroffenen mehr Teilhabe zu ermöglichen.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts den neugefassten Behinderungsbegriff und damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärkt“, so Lex. Urlaubsreisen würden demnach als ein legitimes Teilhabebedürfnis im Rahmen der Freizeitgestaltung verstanden werden.

Bei weiteren Fragen und Unterstützungsbedarf stehen die Berater des SoVD in Osterode unter 05522 / 74788 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.


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