Geschrieben von Doreen Westphal, Haus & Grund Bad Lauterberg e. V. am 05. September 2025
Namens- und Satzungsänderungen bei Haus und Grund Bad Lauterberg
Die Mitgliederversammlung des Ortsvereins räumt mit verstaubten Paragraphen und einigen Irrtümern im Mietrecht auf



Rasch sind in der Mitgliederversammlung die Formalien abgearbeitet, da steht schon ein erster, entscheidender Tagesordnungspunkt zur Diskussion, nämlich die Änderung des Vereinsnamens. Nach dem Aus des Ortsvereins Bad Sachsa haben sich dessen meisten Mitglieder dem Bad Lauterberger Verein angeschlossen und auch sonst hat der Verein sein Einzugsgebiet weiter ausgebreitet. Da liegt es nahe, dass sich dies auch im Vereinsnamen wiederspiegelt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst und nach der Änderung im Vereinsregister wird der Verein zukünftig „Haus & Grund Bad Lauterberg Südharz e.V.“ heißen.
Satzungsänderung
Die alte Satzung des Vereins wurde nach der Mustersatzung des Landesverbandes Haus und Grund Niedersachsen angepasst und insbesondere um den Punkt Datenschutzrichtlinien erweitert. „Die Änderungen sind längst überfällig.“, erläuterte der Vorsitzende und Justiziar des Vereins Andreas Körner und die Mitgliederversammlung stimmt auch diesem Antrag unwidersprochen zu. Nun konnte Andreas Körner zum Festvortag des Abends überleiten. Diesen hielt seine Kollegin auf Landesebene, die Justiziarin des Landesverbandes Sabine Jung. Vorab galt es aber noch zwei Geheimnisse zu lüften. Andreas Körner verriet der Versammlung, dass die Verbandsjustiziarin Sabine Jung ab Oktober die Nachfolge des Verbandsvorsitzenden Dr. Hans Reinold Horst antreten wird. Und Sabine Jung berichtete im Gegenzug darüber, dass Andreas Körner kürzlich beim Landesverbandstag zum Aufsichtsratsmitglied des Verbandes gewählt wurde.
Irrtümer im Mietrecht
Der Mietvertrag ist für den Anwalt in der Mietrechtsberatung die Beratungsgrundlage. Ist dieser nicht eindeutig formuliert, kommt es immer wieder zu Streitfragen im Mietrecht. Entsprechend rät die Verbandsjustiziaren zu den Mustermietverträgen des Landesverbandes. Ein Eintrag der absoluten Wohnfläche ist in diesem Muster nicht vorgesehen, denn da kann es durchaus zu Fehlberechnungen kommen. Wenn diese größer als zehn Prozent sind, ist das ein dauerhafter Mangel und für den wiederum kann über Jahre rückwirkend Zusatz oder Minderung geltend gemacht werden. Ausreichend ist die Angabe der Anzahl der Zimmer.
Ein Mietvertrag kann nicht auf Probe befristet werden. Auch wenn Vermieter gern ihre Mieter erproben wollen, das ist nicht rechtens. Unzufriedenheiten sollten angesprochen und im besten Fall einvernehmlich geklärt werden. Bei Fehlverhalten kann der Mieter zwar abgemahnt, aber noch längst nicht gekündigt werden. Erst die nachweislich grobe Verletzung des Mietvertrages stellt einen Kündigungsgrund des Mietverhältnisses dar.
Eigenbedarfskündigungen müssen stichhaltig sein, es ist ein Irrglaube, wenn ein Vermieter meint, dass Nettigkeiten auch in entfernten Verwandtschaftsverhältnissen so geregelt werden können. Hier stehen dann die Rechte des Mieters im Vordergrund. Sollte dennoch die Eigenbedarfskündigung notwendig sein, gelten natürlich die gesetzlichen Kündigungsfristen. „Stellen Sie eine Mietkündigung per Boten zu.“, rät die Verbandsjustiziarin. Denn Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein sind kein garantierter Zustellungsweg, erst recht nicht, wenn die Annahme des Schreibens verweigert wird. Der Bote stellt gleichzeitig einen Zeugen dar. Ein weiterer Irrglaube ist es, das Mieter meinen, sie hätten einen Anspruch darauf, einen Nachmieter zu stellen. Das gilt nur dann, wenn es so im Mietvertrag vereinbart wurde. Vereinbarungen sind im Übrigen nicht einseitig änderbar, weder vom Vermieter, noch vom Mieter.
Andere häufige Irrtümer im Mietrecht sind Reparaturkosten, Betriebskosten, Renovierungsmaßnahmen, Zutrittsberechtigungen, Mietmangel oder Mietpreisanpassungen. Verbandsjustiziarin Sabine Jung zeigt Beispiele für immer wiederkehrende Fälle aus ihrem Beratungsalltag auf. Mitglieder von Haus & Grund haben einen Beratungsanspruch in strittigen Fragen und sollten diesen nutzen.
Kooperationspartner
Auch bei der Mitgliederversammlung konnte wieder ein neuer Kooperationspartner des Vereins vorgestellt werden, die Exakt-Schadensanierung GmbH, der Experte für Leckortung und technische Trocknung von Feuchteschäden. Der Geschäftsführer Fabian Fietze konnte als 600. Mitglied im Verein begrüßt werden.
Im Gespräch mit dem Bürgermeister
Wie bei einer Jahreshauptversammlung üblich gaben die Vereins- und Finanzvorstände noch ihre Berichte ab und wurden durch die Kassenprüfer entlastet. Bevor zum gemütlichen Teil des Abends übergegangen wurde, kündigte Andreas Körner den nächsten Stammtisch an. Der wird am 29. Oktober im Hotel Muschinsky stattfinden. Dort wird der Bürgermeister Rolf Lange auf 4 Jahre seiner Amtszeit zurückblicken und sich den Fragen der Mitglieder stellen.