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Dienstag, 20. Oktober 2026
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Geschrieben von Doreen Westphal, Haus & Grund Bad Lauterberg e. V. am 16. Oktober 2026
Vereine und Verbände

Wenn der Feuerteufel wütet - was ist eigentlich versichert?

Herbst-Stammtisch von Haus & Grund klärt auf

Dank von Andreas Körner an Marvin Patermann und Mario Duensing von der VGH-Vertretung Bad Lauterberg (Fotos: Doreen Westphal)
Dank von Andreas Körner an Marvin Patermann und Mario Duensing von der VGH-Vertretung Bad Lauterberg (Fotos: Doreen Westphal)
Erläuterung zur Hausratversicherung im Vortrag von Mario Duensing.
Erläuterung zur Hausratversicherung im Vortrag von Mario Duensing.

Immer wieder locken die Themen rund ums Haus interessierte Zuhörer zu den beliebten Stammtischen von Haus und Grund Bad Lauterberg. Ob Eigentum oder Mietobjekt, der Wohnraum sollte ausreichend versichert sein. Wie schnell ein Haus durch ein Feuerinferno zerstört wird, konnte man bei den Bränden in Bad Lauterberg und Barbis sehen. Beim Herbststammtisch klärte die Versicherungsvertretung VGH, vertreten durch Mario Duensing und Marvin Patermann, über den notwendigen Versicherungsschutz rund um eine Immobilie auf.

Wohngebäudeversicherung

Grundsätzlich deckt eine Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude selbst und an allen fest verbundenen Bestandteilen, wie Heizung, fest verlegte Böden und auch fest eingebaute Küchen und Bäder ab. Auch Garagen, Carports oder Gartenhäuser  sind sofern sie im Vertrag genannt sind, mitversichert. Im Standard-Schutzpaket enthalten ist die Absicherung bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Überspannung.

Feuerschäden sind Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion inklusive der Rauch-, Ruß und Löschwasserschäden. Zu Leitungswasserschäden gehören nicht nur klassische Rohrbrüche, sondern auch Feuchteschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Heizungen, Wasch- und Spülmaschinen. Sturm- und Hagelschäden sind ab Windstärke 8 und Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge im Umkreis von 1 Kilometer an der fest verbauten Haustechnik, wie Elektroinstallationen und Heizungssteuerung versichert.  

Zusätzlich kann man sich gegen die sogenannten erweiterten Elementarschäden versichern. Hierzu zählen die Folgeschäden aus Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdlawinen, Erdfall oder Schneedruck. Und obwohl oftmals belächelt, fällt auch ein Vulkanausbruch unter diesen Versicherungsschutz. Solche Großereignisse nehmen in letzter Zeit immer stärker zu, so dass aus diesen Zusatzleistungen bald auch ein Standard werden könnte. 

Die Wohngebäudeversicherung dient dem Schutz der Existenz. Sie wird in der Regel als gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen, das heißt, eintretende Schäden werden zum Neuwert ersetzt. Brennt beispielsweise ein Haus ab, wird es durch einen Neubau ersetzt.  

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung schützt den nicht festen, sprich das bewegliche Inventar im Haus oder anders ausgedrückt, alles was man bei einem Umzug mitnehmen kann. Sie deckt Beschädigungen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ab. Als Faustregel für die Berechnung der Neuwert-Versicherung gelten 650 Euro pro Quadratmeter. Dem sollte man folgen, denn sonst könnte man in die Falle der Unterversicherung tappen. Aber Achtung, wer besonders wertvolle Gegenstände besitzt muss diese beim Vertragsabschluss benennen, das gilt zum Beispiel für sehr teuren Schmuck oder Gemälde.

Aber auch der Leerstand eines Hauses muss bei der Versicherung angegeben werden, sonst besteht möglicherweise eine Obliegenheitsverletzung und der Versicherungsschutz greift nicht. Wie bei der Wohngebäudeversicherung kann man auch bei der Hausratsversicherung Beschädigungen des Inventars durch Elementarschäden zusätzlich versichern.

Haus- und Grundbesitz Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist besonders wichtig bei vermieteten Immobilien und auch bei leerstehenden Gebäuden und Ferienhäusern. Denn auch von Häusern gehen Gefahren aus, bei denen Dritte zu Schaden kommen können. Man spricht dabei vom Haus- und Grundbesitzrisiko bzw. von den Verkehrssicherungspflichten. Der Klassiker ist hier der Winterdienst. Im Schadensfall ist der Eigentümer des Gebäudes haftbar zu machen.

Mit der Haftpflichtversicherung ist man geschützt vor Schäden an Dritten, die Versicherung übernimmt Schadensersatzforderungen, es greift die gesetzliche Haftung als Eigentümer und die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab, das heißt sie übernimmt die gerichtliche Klärung im Zweifelsfall. Diese Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, deckt aber für einen relativ kleinen Beitrag mögliche hohe Schadenssummen ab. In verwalteten Eigentümergemeinschaften ist eine Haus- und Grundbesitz Haftpflichtversicherung in der Regel abzuschließen, da sonst ein Verstoß gegen ordnungsgemäße Verwaltung vorliegen könnte.

Vermieter Rechtschutz

Die Rechtschutzversicherung greift bei Streitigkeiten mit Mietern. Neben der telefonischen Erstberatung von Anwälten werden außerdem Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Der Preis der Versicherung bemisst sich an den Objekten und der Bruttojahresmiete, kann aber wie bei allen Versicherungen durch Selbstbeteiligungsraten gesenkt werden. Mögliche langwierige Streitigkeiten können mit dieser Versicherung finanziell abgefedert werden. 

Haus und Grund

Andreas Körner führt aus, dass für außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt er selbst als Vereinsjustiziar für vermietende und andere Mitglieder des Vereins zur Verfügung steht. Er verweist außerdem auf die nächste Veranstaltung, nämlich den Jahresabschluss am 09. Dezember in den Jägerstuben.


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