Geschrieben von PM KVLO am 16. November 2018
Nachteilsausgleich: viele Möglichkeiten, aber unterschiedliche Handhabung
Der Kreisverband Legasthenie Osterode e.V. feierte sein 30-jähriges Bestehen mit einem Vortrag zum Nachteilsausgleich bei Lernstörungen



In diesem Jahr blickt der Kreisverband Legasthenie Osterode e.V. (KVLO) auf eine dreißigjährige, erfolgreiche Vereinsgeschichte zurück. Stets stand dabei das Wohl der betroffenen Kinder im besonderen Fokus des Vereins. „ Ich erlebe es in den Beratungsgesprächen immer wieder, welchen Kummer diese Kinder erleiden. Es ist ein tagtäglicher Kraftakt für sie und ihre Eltern“, sagte Thea Schunk, erste Vorsitzende des KVLO, bei der Begrüßung.
Nachteilsausgleich: Keine Richtlinien, viele Möglichkeiten
Anlässlich des Jubiläums referierte Friedhelm Espeter, Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen Legasthenie und Dyskalkulie e. V., vor Betroffenen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern verschiedener Schulen zum Thema „Nachteilsausgleich“ bei Vorlage einer Lernstörung (Lese- und Rechtschreibstörung / Rechenstörung). Eine für alle Beteiligten immer noch mit Fragezeichen behaftete Thematik, weil es keine Richtlinien gibt, in denen der Nachteilsausgleich eindeutig festgeschrieben ist. Es gibt nur einen Erlass aus dem Jahr 2005, der lediglich eine Art Arbeitsanweisung der Landesschulbehörde für die Schulen darstellt. Die Auslegung des Erlasses wird sehr unterschiedlich gehandhabt.
Für den Nachteilsausgleich sollen für jeden betroffenen Schüler – passgenaue- Maßnahmen zusammengestellt werden, die helfen sollen, die durch die Lernstörung hervorgerufenen Nachteile auszugleichen, ohne das Prüfungsziel zu verändern. Über die Form des Nachteilsausgleichs entscheidet die Klassenkonferenz. Maßnahmen können dabei z. B. die Ausweitung der Arbeitszeit, die Nutzung von didaktischen und technischen Hilfsmitteln (Laptop, Duden, Texte als Hördokument, …) sein.
Schule kann Nachteilsausgleich ohne Attest beantragen
Herr Espeter zeigte die Möglichkeit auf, dass z. B. die „Schule“ /der Lehrer bei Erkennen einer offensichtlichen Lernstörung für den betroffenen Schüler von sich aus einen Nachteilsausgleich beantragen kann. Dies könne ohne Vorlage eines Attestes geschehen und sei eine Chance für Kinder, deren Eltern das Problem von sich aus nicht erkennen. Beantragen jedoch Eltern eines betroffenen Kindes einen Nachteilsausgleich, so muss die Lernstörung durch einen Kinder- und Jugendpsychologen attestiert werden.
Eine Informationsbroschüre mit dem Titel „Handreichung: Fördern und Fordern in der Schule"“ ist als kostenfreier Download auf der Internetseite des Landesverbandes Niedersachsen Legasthenie und Dyskalkulie e. V. erhältlich (www.legasthenie-verband.de - externer Link).
Weiter Informationen und die Möglichkeit zu einem persönlichen Beratungsgespräch bietet der KVLO, Kontakt per Telefon 0 55 22 – 99 94 55 (AB) oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Im Internet ist der Verein zu finden unter: www.legasthenie-osterode.de (externer Link).