Geschrieben von ski am 22. Mai 2021
Ab nächster Woche könnte die Testpflicht beim Shopping in Bad Lauterberg entfallen
Voraussetzung: Inzidenz im Landkreis bleibt unter 50 - Maskenpflicht gilt weiterhin
GGG - also genesen, geimpft oder getestet - das war in den vergangenen beiden Wochen die Voraussetzung, um in Niedersachsen in den größeren Einzelhandelsgeschäften einkaufen zu können. Nun könnte in der Woche nach Pfingsten auch auf dem Bad Lauterberger Boulevard die Testpflicht entfallen, denn von Dienstag, 25. Mai 2021, an, ist in den Verkaufsstellen des niedersächsischen Einzelhandels ab einer fünf Werktage dauernden Inzidenz unter 50 kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich. Dies ergibt sich aus der neuen Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung (hier ist die Verordnung nachzulesen). Der Inzidenzwert im Landkreis Göttingen lag erstmals am Donnerstag, 20. Mai unterhalb von 50. Von der neuen Regelung würden die Bummelnden in den größeren Geschäfte auf dem Boulevard, allen voran Rudolphi, profitieren; bei Flächen unterhalb von 200 m² wurde auch vorher kein Test verlangt.
Dies ändert allerdings nicht an der Testpflicht für die Außengastronomie oder anderer Bereiche, wie etwa dem Besuch von Museen; um Kaffee und Kuchen, einen Eisbecher oder eine Pizza genießen zu können, gilt das GGG-Prinzip weiterhin. Es bleibt außerdem bei der allgemeinen Maskenpflicht – auch im Einzelhandel – unabhängig von der Inzidenz.
Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen werden ohnehin gebeten, auch weiterhin – etwa vor einem längeren Einkaufsbummel – freiwillig einen kostenlosen Schnelltest zu machen. Dies kann helfen, Infektionen früh zu erkennen und eine Weiterübertragung des Coronavirus zu verhindern, heißt es in der Pressemitteilung des Landes.
Kostenlose Bürgertests in Bad Lauterberg sind im Testzentrum im Kurhaus möglich, das vom DRK-Kreisverband und den Kliniken Dr. Muschinsky betrieben wird sowie im MVZ der Kirchberg-Klinik.