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Donnerstag, 16. Juli 2026
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Geschrieben von PM Stadt Göttingen Gesundheitsamt am 14. März 2020
Region

Update Corona-Fälle: Acht Infizierte in Stadt und Landkreis Göttingen

Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen informiert

(Foto: Thor Deichmann / pixabay)
(Foto: Thor Deichmann / pixabay)

Die Zahl bestätigter Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus ist in Stadt und Landkreis Göttingen um weitere vier auf insgesamt acht Fälle gestiegen. Bei den vier neuen Fällen handelt sich um drei Männer und eine Frau im Alter von 25 bis 52 Jahren. Sie kommen aus dem Landkreis (drei Fälle) und der Stadt Göttingen (ein Fall), haben insgesamt gar keine oder wenige Krankheitssymptome wie Halskratzen und befinden sich in häuslicher Quarantäne. Wie in den Fällen zuvor ermittelt das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen auch hier mögliche Kontaktpersonen, die gegebenenfalls unter Quarantäne gestellt werden müssen.

Seit Sonnabend, 14. März 2020, gelten umfangreiche Maßnahmen in Stadt und Landkreis Göttingen, die insbesondere ältere und beispielsweise chronisch kranke Menschen vor einer Ansteckung mit dem Virus schützen sollen. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Schul- und Kitaschließungen sowie Veranstaltungsabsagen. Alle Details dazu gibt es im Liveblog unter www.goettingen.de/corona (externer Link).

 

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Göttingen beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus. Es ist von Montag bis Sonntag täglich von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 0551 / 70 75 100 erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin beziehungsweise zum Hausarzt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen sich Betroffene zuerst telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden, bevor eine Praxis aufgesucht wird. Eindringlich wird darum gebeten, das Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen nicht eigenmächtig aufzusuchen. Dort werden ausschließlich Personen getestet, die zuvor von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt verbindlich angemeldet wurden.


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