Geschrieben von PM Landkreis Göttingen am 27. März 2018
Schonzeit für Wildschweine aufgehoben
Wildschweine sollen stärker bejagt werden. Die Jagd auf Schwarzwild ist seit dem 14.03.2018 grundsätzlich ganzjährig möglich. Mit der Veröffentlichung der Verordnung über die Jagdzeiten im Bundesgesetzblatt trat diese Regelung in Kraft. Die Aufhebung der Schonzeit ist eine bundesweite Regelung und gilt auch für Niedersachsen. Damit ist der Kreistagsbeschluss, der die Aufhebung der Schonzeit zum 01.04.2018 vorsieht, überflüssig.
Der Schutz von Elterntieren nach § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes bleibt davon unberührt. Elterntiere, die für die Aufzucht benötigt werden, dürfen auch weiterhin nicht bejagt werden, solange die Jungtiere nicht selbständig sind.
Der Grund für die gewünschte stärkere Bejagung von Wildschweinen ist unter anderem die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, die auch die Jäger beschäftigt.
