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Geschrieben von Boris Janssen am 29. September 2015
Hintergrund

Der Auslöser für den Ratseklat um Fritz Vokuhl

Im Wortlaut: Die Anfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Horst Tichy

Wurde mit dem Vorwurf einer Morddrohung konfrontiert: Fritz Vokuhl.
Wurde mit dem Vorwurf einer Morddrohung konfrontiert: Fritz Vokuhl.

Das ist die Anfrage, die der Vorsitzende Horst Tichy im Namen der CDU-Fraktion am 10.06.2015 schriftlich an Bürgermeister Dr. Thomas Gans gestellt hat und deren Beantwortung auf der Ratssitzung vom 25. Juni 2015 für einen Eklat gesorgt hat (Wortlaut gemäß Protokoll der Ratssitzung):

 

„Der Ratsherr Fritz Vokuhl hat den Haushalt 2014 mit der Begründung abgelehnt, dass im Haushalt als Investitionsmaßnahme u.a. die Sanierung des Nassen Weges (Straße zum Wiesenbeker Teich) vorgesehen war.

[Es folgt ein Absatz, der sich auf eine Sitzung des Verwaltungsausschusses bezieht. Weil der Ausschuss stets nichtöffentlich tagt, darf der Absatz eigentlich nicht im Protokoll erscheinen, deshalb wurde er durch Beschluss des Rates vom 21.07.2015 daraus gestrichen. Anm. d. Red.]

In seinen Ausführungen vom 20.04.2015 (www.myheimat.de) und über die Internet-Plattform „Facebook“ ruft Herr Vokuhl öffentlich zum Boykott einer geplanten Wasserskianlage am Wiesenbek auf u.a. mit der in sich schon widersprüchlichen Begründung, man würde mit der Anlage nur gut 100 Meter über den Wiesenbek gezogen, für die Anlage würde aber ein großer Teil des Wiesenbeker Teiches benötigt.

Wie jüngst bekannt wurde, hat Herr Vokuhl in einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema „Regionales Entwicklungskonzept Osterode am Harz“ am 25.09.2014 in Bad Grund die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Bad Lauterberg im Harz, Frau Gudrun Teyke, in Gegenwart des Bürgermeisters und weiterer Personen bedroht, er würde sie erschlagen, wenn sie im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den städtischen Haushalt 2015 der Sanierung des Nassen Weges (Zufahrt zum Wiesenbeker Teich) ihre Zustimmung gibt.

1. Hat die Verwaltung gegen Herrn Vokuhl strafrechtliche oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen wegen seines vorgeschilderten Verhaltens eingeleitet?

2. Hat die Verwaltung im Interesse unserer stellvertretenden Bürgermeisterin bzw. zum Schutz aller Ratsmitglieder, die durch Beschlussfassung für die Sanierung des Nassen Weges gestimmt haben oder künftig stimmen werden, irgendwelche Maßnahmen gegen Herrn Vokuhl ergriffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, ist das noch beabsichtigt?

3. Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, damit eine Beschlussfassung im Rat künftig nicht durch Drohungen eines Einzelnen, der in der Vergangenheit anders Denkenden wiederholt undemokratisches Verhalten vorgeworfen hat, beeinflusst wird?“

 

Zum selben Thema:

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